Fachverband Tischtennis Bremen e.V.

 

 

 

 

 

 

 

 

Handbuch 2007

 

 

·      Wettkämpfe im Verbandsgebiet

Wettspielordnung des DTTB mit Durchführungsbestimmungen des FTTB

weitere Durchführungsbestimmungen

·      Grundlagen des FTTB

Satzungen

·      Ordnungen des FTTB

Gebührenordnung / Staffelleiterordnung

Schiedsrichterordnung / Rechtsordnung

Jugendordnung / Versammlungsordnung

Spesenordnung / Ehrenordnung

·      Überregionale Bestimmungen

Spielordnung für Regional- und Oberligen des NTTV

Bundesliga-Ordnung des DTTB

Erläuterungen zur neuen Kleberegelung

Tischtennisregeln A/B des ITTF

·      Organisation und Anschriften

FTTB / Kreise / Staffelleiter / Vereine

Überregionale Adressen


Vorwort

 

Nach den großen Überarbeitungen der internationalen Regeln, der Wettspielordnung und unserer Satzung zu Beginn des Jahrtausends haben wir 2004 ein Handbuch zusammengestellt, das eine ganze Weile gute Dienste geleistet hat. Aber die Welt des Tischtennis ist in Bewegung – auf allen Ebenen, auch dort, wo etwas weniger vielleicht mehr wäre. Wir haben uns bemüht, die wichtigsten Änderungen immer über unsere Homepage zur Verfügung zu stellen. Hier findet man mittlerweile nicht nur den Spielbetrieb, sondern auch unser Regelwerk. Die neuesten Änderungen, die von der ITTF, vom DTTB oder vom FTTB beschlossen wurden, sind so immer aktuell zugänglich. Dies wird auch im wachsenden Maße und selbstverständlich genutzt. Die Einführung der Internetplattform Click-TT sorgt hier für den nächsten Schub und nutzt den Vereinen und Aktiven. Wozu dann noch ein Handbuch?

In der Praxis tauchen Fragen und Schwierigkeiten dann auf, wenn man am Tisch steht und nicht wenn man gerade online ist. Dann ist es für Staffelleiter, Schiedsrichter, Abteilungsleiter, Mannschaftsführer usw. wichtig, in einem aktuellen Handbuch nachschlagen zu können. Auch für die Arbeit der Ausschüsse und Gremien ist es sehr nützlich, die Grundlagen unseres Sportes jeweils vorliegen zu haben. Dies betrifft nicht nur die Wettspielordnung mit unseren Durchführungsbestimmungen, oder etwa die Gebühren- oder Rechtsordnung, sondern auch die gültigen Anschriften, die Übersicht über unsere Gliederungen, die Adressen der jeweils Zuständigen usw.

Wir haben uns bemüht, das vorliegende Handbuch noch weiter für den alltäglichen Nutzen hin zu ergänzen und zu verbessern. Auch wenn vor allem Stephan Flato sorgfältig gearbeitet hat, kann trotzdem ein Fehlerteufel kleine oder größere Wirkungen hinterlassen haben. Wir bitten dies zu entschuldigen und der Geschäftsstelle entsprechende Hinweise zu geben.

Ansonsten hoffen wir, dass dieses Handbuch sogar möglichst wenig gebraucht wird - wenn aber, dann hilfreich ist.

 

Für das Präsidium

Dietrich Milles


Inhaltsverzeichnis

 

1                              Wettkämpfe im Verbandsgebiet                                                                                       5

1.1                        Wettspielordnung des DTTB mit Durchführungsbestimmungen des FTTB                        6

1.2                        Durchführungsbestimmungen für Mannschaftswettbewerbe                                           46

1.2.1                  Ligaspiele der Jugend                                                                                                         46

1.2.1.1            Ligaspiele der Jugend (Kreisebene)                                                                                   48

1.2.2                  Ligaspiele der Damen und Herren                                                                                     51

1.2.3                  Landesmannschaftsmeisterschaften der Jugend                                                              54

1.2.4                  Landesmannschaftsmeisterschaften der Senioren                                                           55

1.2.5                  Pokalspiele                                                                                                                         56

1.3                        Durchführungsbestimmungen für Individualwettbewerbe                                                 58

1.3.1                  Ranglisten der Jugend                                                                                                        58

1.3.2                  Ranglisten der Damen und Herren                                                                                    59

1.3.3                  Meisterschaften der Jugend                                                                                               60

1.3.4                  Meisterschaften der Damen und Herren                                                                           61

1.3.5                  Meisterschaften der Senioren                                                                                            62

 

2                              Grundlagen des FTTB                                                                                                     63

2.1                        Satzung des FTTB                                                                                                              64

2.2                        Durchführungsbestimmung zur Satzung                                                                           72

2.3                        Organigramm des FTTB                                                                                                    73

2.4                        Satzung des Fördervereins VFTTB                                                                                    74

 

3                              Ordnungen des FTTB                                                                                                      77

3.1                        Gebührenordnung                                                                                                              78

3.2                        Staffelleiterordnung                                                                                                            80

3.3                        Schiedsrichterordnung                                                                                                       82

3.4                        Rechtsordnung                                                                                                                   85

3.5                        Jugendordnung                                                                                                                   89

3.6                        Versammlungsordnung                                                                                                      92

3.7                        Spesenordnung                                                                                                                  93

3.8                        Ehrenordnung                                                                                                                     94

 

4                              Überregionale Bestimmungen                                                                                        96

4.1                        Norddeutscher Tischtennis-Verband (NTTV)                                                                    97

4.1.1                  Spielordnung für die Regional- und Oberligen                                                                   97

4.1.2                  Gebührenordnung                                                                                                            109

4.1.3                  Rechtsordnung                                                                                                                 110

4.2                        Deutscher Tischtennis Bund (DTTB)                                                                               113

4.2.1                  Bundesliga-Ordnung                                                                                                         113

4.2.2                  Erläuterungen zur neuen Kleberegelung der ITTF                                                           131

4.3                        Internationaler Tischtennis-Verband (ITTF)                                                                     132

4.3.1                  Internationale Tischtennisregeln A                                                                                   132

4.3.2                  Internationale Tischtennisregeln B                                                                                   138

 

5                              Organisation und Anschriften                                                                                      149

5.1                        FTTB                                                                                                                                 150

5.2                        Kreise des FTTB                                                                                                               154

5.3                        Staffelleiter des FTTB                                                                                                      156

5.4                        Vereine des FTTB                                                                                                            158

5.5                        Überregionale Adressen                                                                                                   163


1                           Wettkämpfe im Verbandsgebiet


1.1                  Wettspielordnung (WO) des DTTB

Durchführungsbestimmungen des FTTB sind mit einem * gekennzeichnet.

(Stand: 10. Juni 2007)

A                             Allgemein                                                                                                                            8

A.1                       Zweck und Geltungsbereich der WO   8

A.2                       Spielregeln  8

A.3                       Bekämpfung des Dopings  8

A.4                       Vereins- bzw. verbandsfremde Einflussnahme  8

A.5                       Spielkleidung  8

A.6                       Materialien  9

A.7                       Spielzeit 9

A.8                       Altersklassen  10

A.9                       Leistungsklassen  10

A.10                   Wettbewerbe  10

A.11                   Veranstaltungen  10

A.12                   Bundesveranstaltungen  11

A.13                   Spielbedingungen für Bundesveranstaltungen  11

A.14                   Spielberechtigung, Startberechtigung, Einsatzberechtigung  12

A.15                   Ranglisten  12

A.16                   Proteste  12

A.17                   Strafbestimmungen  14

 

B                             Spielberechtigung/Wechsel der Spielberechtigung  14

B.1                       Erfordernis und Inhalt der Spielberechtigung  14

B.2                       Zuständigkeit für die Erteilung der Spielberechtigung  15

B.3                       Ersterteilung einer Spielberechtigung  15

B.4                       Wechsel der Spielberechtigung  15

B.5                       Formvorschriften bei der Einreichung eines Antrags auf Wechsel der Spielberechtigung  16

B.6                       Kostenerstattung an den bisherigen Verein bzw. Verband  17

B.7                       Aufgabe, Verlust oder Ruhen der Spielberechtigung  17

B.8                       Rechtsmittel und Disziplinarmaßnahmen  18

B.9                       Beschränkung der Spielberechtigung von Ausländern  18

B.10                   Startgenehmigung  19

 

C                             Bestimmungen für Veranstaltungen in Turnierform   20

C.1                       Turniergenehmigungen  20

C.2                       Oberschiedsrichter 20

C.3                       Schiedsgericht 21

C.4                       Setzungslisten  21

C.5                       Auslosung  21

 

D                             Bestimmungen für Mannschaftswettbewerbe  21

D.1                       Allgemeines  21

D.2                       Allgemeine Vorschriften für Mannschaftskämpfe  26

D.3                       Einzelaufstellung  31

D.4                       Doppelaufstellung  33

D.5                       Spielsysteme  34

D.6                       Sechser-Mannschaften  35

D.7                       Vierer-Mannschaften  35

D.8                       Dreier-Mannschaften  35

D.9                       Zweier-Mannschaften  36

D.10                   Mannschaftsstärke (Sollstärke) bei Punktspielen und Mannschaftsmeisterschaften  36

D.11                   Vereinsmannschaften  36

D.12                   Vereinsübergreifende Mannschaften  37

D.13                   Auswahlmannschaften  37

 

E                             Schüler/Jugendliche  37

E.1                       Vereinszugehörigkeit 37

E.2                       Veranstaltungsende  38

E.3                       Allgemeine Freigabevorschriften  38

E.4                       Regelung für Punktspiele, Mannschaftsmeisterschaften, und Pokalmeisterschaften  38

E.5                       Regelung für Individualmeisterschaften und Ranglistenturniere  39

E.6                       Regelung für offene Turniere, Einladungsturniere  und Freundschaftsspiele  40

E.7                       Regelung für Auswahlspiele  40

 

F                              Werbebestimmungen für Bundesveranstaltungen  40

F.1                        Geltungsbereich/Allgemeines  40

F.2                        Spielkleidung  41

F.3                        Materialien  43

 


A                             Allgemeines

A.1                       Zweck und Geltungsbereich der WO

Zweck der WO des DTTB ist es, einheitliche Richtlinien für den Wettspielbetrieb zu schaffen. Diese WO ist der Satzung des DTTB als Anhang zugeordnet und kann durch Beschluss der Bundeshauptversammlung oder des Hauptausschusses in einzelnen Punkten oder im Ganzen geändert werden (Siehe § 20, Absätze 3 bis 5 der Satzung des DTTB).

Dem Leistungssportausschuss des DTTB obliegt es laut Satzung in alleiniger Zuständigkeit, die Einhaltung der Bestimmungen der WO sicherzustellen. Auf Antrag der Regional- und Mitgliedsverbände hat er sich gutachterlich zu äußern. Die vom Leistungssportausschuss erstellten Gutachten werden veröffentlicht.

Die WO gilt für den gesamten Spielbetrieb, sofern sich einzelne Regelungen nicht ausdrücklich auf Bundesveranstaltungen beziehen.

Sie gilt auch für die Lizenzligen und die Bundesligen, soweit das Lizenzspielerstatut bzw. die Bundesliga-Ordnung keine Sonderregelungen enthält. Abweichende Regelungen für ihren Zuständigkeitsbereich dürfen die Regional- und Mitgliedsverbände nur für solche Passagen beschließen, bei denen die WO dies ausdrücklich zulässt. Alle nicht behandelten Fragen regeln die Mitglieds- und Regionalverbände in eigener Zuständigkeit. Steht eine Regelung eines Verbandes zu den Bestimmungen der WO im Widerspruch, so wird sie durch die Bestimmungen der WO aufgehoben.

A.1.1                 *Zweck der Durchführungsbestimmungen des FTTB ist es, unter Bezugnahme auf die WO einheitliche Richtlinien für den Wettspielbetrieb innerhalb des FTTB zu schaffen. Zuständig für die Fassung sind Mitgliederversammlung und Hauptausschuss.

A.2                       Spielregeln

Für alle offiziellen Veranstaltungen gelten die Internationalen Tischtennisregeln (Teile A und B) entsprechend, sofern in Ausnahmefällen nichts Anderes geregelt ist.

Abweichend von den internationalen Tischtennisregeln gilt im gesamten Bereich des DTTB:

Die Regelungen der ITTF zur Schlagreihenfolge für Rollstuhlfahrer (Tischtennisregel A.8.3) gelten im Bereich des DTTB auch für Doppelpaarungen, die aus einem Fußgänger und einem Rollstuhlfahrer gebildet werden.

Das Frischkleben innerhalb umschlossener Räume ist bei allen Veranstaltungen verboten.

Allen Veranstaltern wird dringend empfohlen, das Rauchen und den Konsum von Alkohol innerhalb des umschlossenen Raumes, in dem der Wettkampf stattfindet, zu untersagen und zu unterbinden. Dies gilt insbesondere bei Veranstaltungen im Schüler- und Jugendbereich.

A.3                       Bekämpfung des Dopings

A.3.1                 Bestandteil dieser WO ist der NADA-Code in der Fassung vom 01.11.2004 einschließlich aller Anhänge und einschließlich des Medizinischen Codes des Internationalen Olympischen Komitees in der Fassung vom 01.01.2003.

A.3.2                 Neben den im § 56 der Satzung des DTTB festgelegten Sanktionsmöglichkeiten gelten für Vergehen hinsichtlich Dopings ausschließlich die Regelungen gemäß dem NADA-Code.

A.3.3                 Für die Durchführung der Dopingkontrollen gelten die Bestimmungen des NADA-Codes gemäß den Anlagen 2-7.

A.4                       Vereins- bzw. verbandsfremde Einflussnahme

Eine Einflussnahme von vereins- bzw. verbandsfremden Personen, Firmen oder Institutionen auf den Spielbetrieb ist nicht zulässig, falls dadurch gegen die Satzung oder Ordnungen des DTTB verstoßen wird.


A.5                       Spielkleidung

A.5.1                 Es muss in sportgerechter Kleidung (kurzärmeliges oder ärmelloses Hemd und Shorts bzw. Röckchen oder einteiliger Sportdress (sog. „Body“), Socken und Hallenschuhen) gespielt werden. Zu Mannschaftskämpfen ist in einheitlicher Spielkleidung (kurzärmeliges oder ärmelloses Hemd und Shorts bzw. Röckchen oder einteiliger Sportdress (sog. „Body“)) anzutreten. Bei offiziellen Veranstaltungen des DTTB und der Regional- bzw. Mitgliedsverbände gilt 2.2.9 und 2.2.10 der Tischtennisregeln B in Individualwettbewerben nicht für Spieler des gleichen Verbandes bzw. Vereines. Das Tragen von Trainingsbekleidung während eines Spiels ist grundsätzlich nicht erlaubt. In begründeten Fällen kann der OSR Ausnahmen zulassen.

A.5.2                 Die Zulässigkeit von Werbung, Herstellerzeichen, Wappen und Namen sowie Rückennummern bei Bundesveranstaltungen ergibt nach F.2.

A.6                       Materialien

A.6.1                 Materialien sind:

·      Tische

·      Netzgarnituren

·      Bälle

·      Schlägerhölzer

·      Schlägerbeläge

·      Kleber

·      Komplettschläger

·      Umrandungen

·      Böden

·      Schiedsrichtertische

·      Schiedsrichterstühle

·      Zählgeräte

·      Namensschilder

·      Spielergebnisanzeigen

·      Tischnummern

·      Handtuchbehälter

·      Ballboxen

·      Getränkeboxen

·      Mikrofone

·      Videoanlagen

·      Sitzgelegenheiten für Spieler, Trainer und Betreuer.

A.6.2                 Bei allen offiziellen Veranstaltungen müssen die von der ITTF zugelassenen Materialien benutzt werden. Tische und Netzgarnituren müssen der DIN-Norm (7898 Teil1 bzw. 7898 Teil 2, für Neuproduktionen ab dem 01.03.2005 der DIN-Norm EN 14468-1 bzw. EN 14468-2) entsprechen. Die ITTF-Zulassung für Tische und Netzgarnituren ist nur für Bundesveranstaltungen notwendig.

Bei allen Mannschaftskämpfen nach WO A.11.2 müssen die Tische, Netzgarnituren und Bälle von jeweils gleicher Farbe und Marke (Fabrikat) sein. Eine Änderung während eines Mannschaftskampfes ist nicht zulässig.

A.6.3                 Gestrichen durch BHV vom 09./10.06.2007

A.6.4                 Materialien dürfen nicht so glänzend-reflektierend sein, dass sie die Spieler stören oder die Beobachtung der Spiele einschränken könnten. Die weiteren Bestimmungen zur Farbgebung (Grundfarben, Werbefarben etc.) ergeben sich nach F.3.

A.6.5                 Die Zulässigkeit von Werbung bei Bundesveranstaltungen ergibt sich nach F.3.

A.7                       Spielzeit

Eine Spielzeit beginnt am 1. Juli und endet am 30. Juni des Folgejahres. Die erste Hälfte einer Spielzeit wird Vorrunde, die zweite Hälfte Rückrunde genannt.

A.8                       Altersklassen

A.8.1                 Stichtag ist jeweils der 01.01. der laufenden Spielzeit.

A.8.2                 Es gibt folgende Altersklassen, wobei eine weitere Altersunterteilung nur bei Jugend, Schülern A und Schülern B zulässig ist:

A.8.3                 Schüler B: Spieler, die am Stichtag 13 Jahre alt werden oder jünger sind.

A.8.4                 Schüler A: Spieler, die am Stichtag 15 Jahre alt werden oder jünger sind.

A.8.5                 Jugend: Spieler, die am Stichtag 18 Jahre alt werden oder jünger sind.

A.8.6                 Junioren: Spieler, die vor dem Stichtag 18 Jahre alt waren, aber noch nicht 22.

A.8.7                 Unter 22: Spieler, die vor dem Stichtag 15 Jahre alt waren, aber noch nicht 22.

A.8.8                 Damen/Herren: Spieler, die vor dem Stichtag 18 Jahre alt waren.

A.8.9                 Senioren 40: Spieler, die vor dem Stichtag 39 Jahre oder älter waren.

A.8.10             Senioren 50: Spieler, die vor dem Stichtag 49 Jahre oder älter waren.

A.8.11             Senioren 60: Spieler, die vor dem Stichtag 59 Jahre oder älter waren.

A.8.12             Senioren 65: Spieler, die vor dem Stichtag 64 Jahre oder älter waren.

A.8.13             Senioren 70: Spieler, die vor dem Stichtag 69 Jahre oder älter waren.

A.8.14             Senioren 75: Spieler, die vor dem Stichtag 74 Jahre oder älter waren.

A.8.15             Senioren 80: Spieler, die vor dem Stichtag 79 Jahre oder älter waren.

A.9                       Leistungsklassen

A.9.1                 Innerhalb der einzelnen Altersklassen können unterschiedliche Leistungsklassen gebildet werden.

A.9.2                 Die Kombination einer Altersklasse und einer Leistungsklasse wird bei Veranstaltungen in Turnierform „Turnierklasse“ und bei Punkt- und Pokalspielen „Spielklasse“ genannt.

A.10                   Wettbewerbe

Es gibt folgende Wettbewerbe:

A.10.1             Individualwettbewerbe:

·      Einzel

·      Doppel

·      Gemischtes Doppel (Mixed)

A.10.2             Mannschaftswettbewerbe:

·      für Vereinsmannschaften

·      für vereinsübergreifende Mannschaften

·      für Auswahlmannschaften

A.10.3             Bezeichnungen der Wettkämpfe:

·      Das Aufeinandertreffen von Spielern bzw. Paaren wird „Spiel“ genannt.

·      Das Aufeinandertreffen von Mannschaften wird „Mannschaftskampf“ genannt.

·      Die Kombination einer Turnierklasse und eines Wettbewerbs wird „Konkurrenz“ genannt.

A.11                   Veranstaltungen

Es gibt folgende offizielle Veranstaltungen:

A.11.1             Weiterführende Veranstaltungen mit Individualwettbewerben:

·      Individualmeisterschaften

·      Ranglistenturniere

A.11.2             Weiterführende Veranstaltungen für Vereinsmannschaften:

·      Punktspiele und Mannschaftsmeisterschaften

·      Pokalmeisterschaften

A.11.3             Nicht weiterführende Veranstaltungen:

·      Einladungsturniere

·      Offene Turniere

·      Freundschaftsspiele

A.11.4             Alle anderen Veranstaltungen sind nicht offizielle Veranstaltungen, z. B.

·      Mini-Meisterschaften,

·      Schulwettbewerb „Jugend trainiert für Olympia“,

·      Schaukämpfe,

·      Werbeveranstaltungen, etc.

A.11.5             Weiterführende Veranstaltungen nach A.11.1 und A.11.2 dürfen nur vom DTTB, den Regional- und Mitgliedsverbänden und deren Gliederungen, nicht weiterführende Veranstaltungen nach A.11.3 zusätzlich auch von Mitgliedsvereinen der Mitgliedsverbände veranstaltet werden. Der jeweilige Veranstalter legt in eigener Regie Ausrichter und Durchführer seiner Veranstaltung fest.

A.11.6             Offizielle Veranstaltungen können in allen Altersklassen ausgetragen werden.

A.11.7             Bei offiziellen Veranstaltungen spielen männliche und weibliche Aktive – außer im gemischten Doppel – jeweils unter sich. Abweichende Regelungen dürfen die Mitgliedsverbände

·      für weiterführende Veranstaltungen für Vereinsmannschaften nach A.11.2 in der Altersklasse Damen/Herren für Spielklassen unterhalb der sechsthöchsten Spielklasse bzw. – wenn es in einem Mitgliedsverband keine Spielklasse unterhalb der sechsthöchsten Spielklasse gibt – für die unterste Spielklasse, sofern sich diese unterhalb der vierthöchsten Spielklasse befindet,

·      für weiterführende Veranstaltungen für Vereinsmannschaften nach A.11.2 in den Altersklassen der Schüler und Jugend für alle ihre Spielklassen und

·      für alle nicht weiterführenden Veranstaltungen nach A.11.3 für alle Altersklassen

beschließen. Mannschaften mit männlichen und weiblichen Aktiven werden „gemischte Mannschaften“ genannt. Sie dürfen an weiterführenden Veranstaltungen für Vereinsmannschaften auf den Ebenen der Regionalverbände und des DTTB nicht teilnehmen.

A.11.8             Weiterführende Veranstaltungen einer neuen Spielzeit nach A.11.1 und A.11.2 können auch vor dem 1. Juli ausgetragen werden.

A.12                   Bundesveranstaltungen

Der DTTB veranstaltet in jeder Spielzeit folgende offizielle Veranstaltungen (= Bundesveranstaltungen), für welche die jeweiligen Durchführungsbestimmungen des DTTB und für die Bundesligen zusätzlich die Bundesligaordnung gelten:

A.12.1             Weiterführende Veranstaltungen mit Individualwettbewerben:

·      Nationale Deutsche Meisterschaften der Schüler, Jugend, Damen/Herren und Senioren

·      Ranglistenturniere der Schüler, Jugend und Damen / Herren

A.12.2             Weiterführende Veranstaltungen für Vereinsmannschaften:

·      Punktspiele der 1. und 2. Bundesligen der Damen und Herren

·      Deutsche Mannschaftsmeisterschaften der Schüler, Jugend und Senioren

·      Deutsche Pokalmeisterschaft der Herren

·      Deutsche Pokalmeisterschaft für die unteren Spielklassen der Damen und Herren

A.12.3             Nicht weiterführende Veranstaltungen:

·      Deutschland-Pokal-Wettbewerbe der Schüler und Jugend

A.12.4             Bei Bedarf veranstaltet der DTTB weitere offizielle Veranstaltungen.


A.13                   Spielbedingungen für Bundesveranstaltungen

Abweichend von Abschnitt B 2.3 der Internationalen Tischtennisregeln gelten für alle Bundesveranstaltungen folgende Vorschriften:

A.13.1             Die Mindestmaße für den Spielraum pro Tisch betragen 12 m Länge, 6 m Breite und 5 m Höhe. Empfohlen werden jedoch die für internationale Veranstaltungen vorgeschriebenen Mindestgrößen von 14 m Länge, 7 m Breite und 5 m Höhe.

A.13.2             Über der gesamten Spielfläche muss eine gleichmäßige Beleuchtungsstärke von mindestens 600 Lux vorhanden sein. Empfohlen wird jedoch eine gleichmäßige Beleuchtungsstärke von mindestens 1000 Lux.

A.13.3             Die Temperatur in den Spielhallen muss mindestens +15 Grad Celsius betragen.

A.13.4             Über Ausnahmen entscheidet je nach Zuständigkeit der Leistungssportausschuss, der Jugendausschuss oder der Seniorenausschuss bzw. für den Bereich der Lizenzligen der Ligaausschuss.

A.14                   Spielberechtigung, Startberechtigung, Einsatzberechtigung

A.14.1             Voraussetzung für die Teilnahme eines Spielers an offiziellen Veranstaltungen ist seine gültige Spielberechtigung. Näheres regelt Abschnitt B.

A.14.2             Voraussetzung für die Teilnahme eines Spielers an weiterführenden Veranstaltungen mit Individualwettbewerben nach A.11.1 ist zusätzlich zur Spielberechtigung und ggf. der Zahlung eines Startgeldes die Startberechtigung für die jeweilige Altersklasse und ggf. Turnierklasse und – falls erforderlich – die Qualifikation auf einer vorangegangenen Veranstaltung bzw. die Freistellung oder Nominierung durch das zuständige Gremium des DTTB, seines Regional- oder Mitgliedsverbandes bzw. dessen zuständiger Gliederung. Die Vorschriften zur Startberechtigung, Qualifikation und Nominierung ergeben sich aus der für die Veranstaltung geltenden Durchführungsbestimmung, ihrer Ausschreibung sowie den Regelungen des Veranstalters und des entsendenden Regional- oder Mitgliedsverbandes bzw. dessen zuständiger Gliederung.

A.14.3             Voraussetzung für die Teilnahme eines Spielers an weiterführenden Veranstaltungen für Vereinsmannschaften nach A.11.2 ist zusätzlich zur Spielberechtigung und ggf. der Zahlung eines Startgeldes die Einsatzberechtigung für die jeweilige Mannschaft. Die Vorschriften zur Einsatzberechtigung ergeben sich aus der für die Spielklasse geltenden Spielordnung bzw. Durchführungsbestimmung und bei Veranstaltungen in Turnierform aus der Ausschreibung der Veranstaltung.

A.14.4             Voraussetzung für die Teilnahme eines Spielers an nicht weiterführenden Veranstaltungen nach A.11.3 ist zusätzlich zur Spielberechtigung und ggf. der Zahlung eines Startgeldes die Startberechtigung für die jeweilige Altersklasse und ggf. Turnierklasse und bei Wettbewerben für Auswahlmannschaften die Nominierung durch das zuständige Gremium des DTTB, seines Regional- oder Mitgliedsverbandes bzw. dessen zuständiger Gliederung. Die Vorschriften zur Startberechtigung und Nominierung ergeben sich aus der für die Veranstaltung geltenden Durchführungsbestimmung, ihrer Ausschreibung sowie den Regelungen des entsendenden Regional- oder Mitgliedsverbandes bzw. dessen zuständiger Gliederung, bei Freundschaftsspielen zusätzlich durch vorherige Vereinbarung.

A.15                   Ranglisten

Der DTTB erstellt und veröffentlicht Ranglisten.


A.16                   Proteste

Proteste über Vorgänge, die sich unmittelbar auf das Spielgeschehen beziehen, sind sofort nach bekannt werden des Protestgrundes bei der dafür zuständigen Stelle einzulegen. Proteste, die sich auf die allgemeinen Spielbedingungen und die Spielmaterialien erstrecken, können nur berücksichtigt werden, wenn sie vor Beginn eines einzelnen Spiels oder des Mannschaftskampfes bei der dafür zuständigen Stelle eingelegt wurden. Proteste bei Mannschaftsspielen sind von den protestierenden Mannschaftsführern auf dem Spielbericht einzutragen und zu unterschreiben. Ohne diese Eintragung werden Proteste nicht berücksichtigt. Die zuständigen Stellen sind jedoch verpflichtet, ihrerseits Verstöße gegen die bestehenden Bestimmungen zu ahnden, auch ohne einen Protest abzuwarten.

A.16.1             *Die spielleitenden Stellen (Staffelleiter/in) und die für die Genehmigung von Veranstaltungen zuständigen Stellen des Verbandes sind verpflichtet, innerhalb von 14 Tagen nach bekannt werden – auch ohne etwaige Proteste – Verstöße gegen die bestehenden Bestimmungen zu ahnden. Eine Ahndung ist aber auch noch zu einem späteren Zeitpunkt durch die zuständigen Instanzen des Verbandes zulässig. Insbesondere sind sie verpflichtet, ohne Einleitung eines Verfahrens sog. „Automatische Ordnungsgelder” gegen Vereine, Mannschaften und Spieler ihres Zuständigkeitsbereichs auszusprechen, wenn ihnen entsprechende Verstöße bekannt werden. Ordnungsgelder werden für Verstöße gegen die Bestimmungen im Damen- und Herren-, im Senioren- und Seniorinnen- sowie im Pokalspielbetrieb verhängt.

A.16.2             Die automatischen Ordnungsgelder schließen weitere Maßnahmen, die bei derartigen Vergehen unter Umständen zu treffen sind (z.B. Punktaberkennung, Sperre etc.) keineswegs aus.

A.16.3             Wiederholungsvergehen innerhalb desselben Spieljahres ziehen eine Erhöhung um 50 Prozent der Strafen nach sich. Zur Sicherstellung der Gleichbehandlung aller Betroffenen wird von den zuständigen Stellen des Verbandes und der Kreise zu Beginn einer Spiel-zweit festgelegt, ob und wie die Ordnungsgelder bei einem wiederholten Verstoß erhöht werden.

A.16.4             Die zuständige Stelle verhängt ein automatisches Ordnungsgeld durch einfachen Brief. Dabei sind der Verstoß, die angewandten Bestimmungen, die Höhe des Ordnungsgeldes und der Zahlungsempfänger mit Bankverbindung anzugeben. Auf die Zahlungsfristen und evtl. Folgen ist gesondert hinzuweisen. Ordnungsgelder einer Mannschaft, die nicht mindestens 10,- Euro betragen, werden bis zum Ende der Halbserie gesammelt und en bloc am Ende der Spielzeit verhängt.

A.16.5             Die automatischen Ordnungsgelder sind innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der Verfügung an die zuständige Instanz des Verbandes einzuzahlen.

A.16.6             Erfolgt die Zahlung nicht innerhalb dieser Frist, so ist die betr. Mannschaft bzw. der Verein oder Spieler bis zum Eingang des Betrages automatisch gesperrt.


A.16.7             Als Mindeststrafen sind von den jeweiligen Instanzen bei entsprechenden Verstößen die im folgenden genannten automatischen Ordnungsgelder zu verhängen:

Beträge in €                                                                   FTTB-    Stadt-     Kreis-     Kreis-

                                                                                        Ligen      ligen       ligen     klassen

Spielen ohne Spielberechtigung                                       30,-        25,-        20,-        10,-

Falsche Mannschaftsaufstellung - auch Doppel              30,-        25,-        20,-        10,-

unvollständiges Antreten (pro Spieler)                              10,-          5,-          5,-          0,-

bei letzten Mannschaften eines Vereins ist diese Bestimmung nicht anzuwenden!

Nichtantreten, wenn Punktabzug die Folge war

Herren                                                                               60,-        40,-        20,-        20,-

Damen                                                                              40,-        20,-        10,-        10,-

Streichen oder zurückziehen einer Mannschaft

während der laufenden Spielzeit                                       60,-        40,-        30,-        20,-

Nicht rechtzeitige Einsendung des Spielformulars           10,-       10,-          5,-          5,-

durch den gastgebenden Verein (3 Tage nach dem Spieltag gem. Poststempel)

Nichtteilnahme am Staffeltag                                           15,-        15,-        10,-        10,-

Verspätetes Einsenden des MMF                                     10,-        10,-        10,-        10,-

(Hinrunde: 20.06., Rückserie 30.11.)

Nichtteilnahme an Verbands-/Kreistagen                    Verband                 Kreis

a) Erwachsenen                                                                25,-                      15,-

b) Jugend                                                                          25,-                      10,-

Durchführung von nicht genehmigten Turnieren

a) Erwachsene                                                                100,-                      50,-

b) Jugend                                                                          50,-                      25,-

A.16.8             Automatische Ordnungsgelder und genehmigte Mannschaftsaufstellungen können nicht mit einem Protest angefochten werden

A.17                   Strafbestimmungen

Zuwiderhandlungen gegen diese WO sowie unsportliches Verhalten von Bundesangehörigen gemäß § 12 der Satzung, Mannschaften und Vereinen werden von den zuständigen Organen des DTTB oder der Mitglieds- oder Regionalverbände geahndet.

B                             Spielberechtigung/Wechsel der Spielberechtigung

B.1                       Erfordernis und Inhalt der Spielberechtigung

B.1.1                 An den offiziellen Veranstaltungen dürfen nur Spieler teilnehmen, die die Spielberechtigung eines Mitgliedsverbandes besitzen. Die Spielberechtigung darf nur unter Beachtung der einschlägigen Bestimmungen des DTTB erteilt werden.

B.1.2                 Die Spielberechtigung eines Spielers kann immer nur für einen Verein (Stammverein) erteilt werden. Voraussetzung für die Erteilung der Spielberechtigung ist die Mitgliedschaft des Spielers in diesem Verein. Dem Spieler steht es frei, Mitglied weiterer Vereine zu sein, für die er aber keine Spielberechtigung besitzt.

Voraussetzung für eine Spielberechtigung und deren Erteilung ist außerdem das Einverständnis des Spielers zu folgenden Punkten:

·      Veröffentlichung von Ergebnissen des Spielers von offiziellen Veranstaltungen gemäß A.11 und deren Auswertung in jeglicher Form.

·      Veröffentlichung von Fotos bzw. Filmaufnahmen des Spielers von offiziellen Veranstaltungen gemäß A.11 im Zusammenhang mit der Berichterstattung über diese Veranstaltungen.

Der Verein bestätigt das Einverständnis des Spielers mit der Beantragung der Spielberechtigung (auch Wechsel) sowie mit Erhalt der Bescheinigung der Spielberechtigung.

B.1.3                 Spieler dürfen grundsätzlich nur für den Verein starten, für den sie die Spielberechtigung besitzen. Lediglich bei Freundschaftsspielen (Mannschaften) kann ein Spieler im Einvernehmen mit seinem Stammverein und dem Gegner auch für einen anderen Verein starten.

B.1.4                 Die Spielberechtigung ist durch den zuständigen Mitgliedsverband sofort zu widerrufen, sobald er verbindlich Kenntnis davon erhält, dass der Spieler auch die Spielberechtigung für mindestens einen anderen Verein im In- und/oder Ausland besitzt; im Ausland gilt dies zusätzlich auch für die Teilnahme an einem unter dem Dach des jeweiligen Nationalverbandes organisierten oder veranstalteten regelmäßigen Mannschaftsspielbetriebs. Besteht die andere Spielberechtigung im Inland, ist auch sie durch den für ihre Erteilung zuständigen Mitgliedsverband sofort zu widerrufen.

Mit der Zustellung des Widerrufs an dessen Verein erlischt die Spielberechtigung des Spielers für die Zukunft und seine Einsatzberechtigung für alle Mannschaften des Vereins rückwirkend ab Saisonbeginn. Die Spielberechtigung kann frühestens zum 1. Juli der auf den Widerruf folgenden Spielzeit unter Beachtung des Abschnitt B der WO wieder erteilt werden.

Die Möglichkeit der Anfechtung des Widerrufs regelt der zuständige Mitgliedsverband.

B.2                       Zuständigkeit für die Erteilung der Spielberechtigung

B.2.1                 Die Spielberechtigung eines Spielers für einen Verein erteilt der Mitgliedsverband, dem dieser Verein angeschlossen ist. Dieser stellt nach eigener Maßgabe ggf. eine Bescheinigung über die Spielberechtigung aus.

*Im Bereich des FTTB ist die Geschäftsstelle für alle Angelegenheiten der Spielberechtigung zuständig.

B.2.2                 Beim Wechsel eines Spielers von einem Mitgliedsverband zu einem anderen wird die Frage der Spielberechtigung von Verband zu Verband geregelt.

B.2.3                 Die Erteilung der Spielberechtigung an Ausländer bzw. deutsche Spieler, die bislang die Spielberechtigung für einen ausländischen Verein oder Verband besessen haben, bedarf der Genehmigung durch das Generalsekretariat des DTTB. Der Antrag ist vom zuständigen Mitgliedsverband einzureichen. Die Genehmigung darf nur dann erteilt werden, wenn dies unter Beachtung der internationalen Bestimmungen möglich ist. Die Beschränkungen gem. B.9 bleiben hiervon unberührt.

B.2.4                 Wird eine beantragte Spielberechtigung wegen fehlender Voraussetzungen und/oder Fristversäumnis nicht erteilt oder eine bestehende Spielberechtigung entzogen oder widerrufen, so ist der antragstellende bzw. betroffene Verein durch den Mitgliedsverband über diesen Umstand zu informieren. Darüber hinaus ist dieser Verein verpflichtet, die Information an den betreffenden Spieler weiterzuleiten.

B.3                       Ersterteilung einer Spielberechtigung

B.3.1                 Für Spieler, die bisher noch keinem Tischtennisverein oder keiner Tischtennis-Abteilung angehörten, oder aber für Spieler, für die trotz bereits bestehender Mitgliedschaft noch nie eine Spielberechtigung beantragt wurde, kann die Spielberechtigung jederzeit auf Antrag – schriftlich oder online nach Maßgabe des zuständigen Mitgliedsverbandes – erteilt werden.

B.3.2                 Der Einsatz solcher Spieler in einer der vier höchsten Spielklassen ist aber nur dann möglich, wenn die Spielberechtigung bis zum 31. Mai des Jahres beantragt wurde.

B.4                       Wechsel der Spielberechtigung

B.4.1                 Die Spielberechtigung für einen anderen Verein kann bei Einreichen eines Antrags auf Wechsel der Spielberechtigung zweimal jährlich erteilt werden. Der Zeitpunkt der Antragstellung ist wie folgt geregelt:

B.4.1.1           Bei Einreichen eines Antrags auf Wechsel der Spielberechtigung bis zum 31. Mai des Jahres bleibt die Spielberechtigung für den bisherigen Verein bis zum darauf folgenden 30. Juni bestehen. Die Spielberechtigung für den neuen Verein wird zum 1. Juli erteilt.

B.4.1.2           Bei Einreichen eines Antrags auf Wechsel der Spielberechtigung in der Zeit vom 1. Juni bis 30. November bleibt die Spielberechtigung für den bisherigen Verein bis zum darauf folgenden 31. Dezember bestehen. Die Spielberechtigung für den neuen Verein wird zum darauf folgenden 1. Januar erteilt.

B.4.1.3           Der bisherige Verein ist verpflichtet, einen Spieler auf dessen Wunsch hin zu Veranstaltungen mit Individualwettbewerben zu melden, soweit der Spieler startberechtigt ist und die Spielberechtigung für den bisherigen Verein noch besteht.

B.4.1.4           Spielern der vier höchsten Spielklassen und Spielern, die in den vier höchsten Spielklassen eingesetzt werden sollen, kann bei Einreichen eines Antrags auf Wechsel der Spielberechtigung nur einmal jährlich gemäß B.4.1.1 zum 1. Juli die Spielberechtigung erteilt werden. Spieler, die die Spielberechtigung gemäß B.4.1.2 zum 1. Januar gewechselt haben, dürfen in der Rückrunde der laufenden Spielzeit auch nicht als Ersatz in einer Mannschaft der vier höchsten Spielklassen eingesetzt werden.

B.4.2                 Die Rücknahme oder Änderung eines Antrages zum gleichen Wechseltermin ist grundsätzlich nicht möglich. Bei einem schriftlichen Einverständnis aller Beteiligten (Spieler, abgebender und aufnehmender Verein) kann ein Antrag auf Wechsel der Spielberechtigung nur in der Zeit vom 1. bis 30. Juni (bei Wechselanträgen zum 1. Juli) und vom 1. bis 31. Dezember (bei Wechselanträgen zum 1. Januar) zurückgenommen werden. Die Rücknahme ist an den zuständigen Mitgliedsverband zu senden.

Maßgebend für das fristgerechte Absenden sind das Datum des Poststempels oder des Einlieferungsscheins/Übergabebestätigung oder des Telefax-Empfangsjournals.

Die Rücknahmemöglichkeit gilt nicht für die vier höchsten Spielklassen. Weitere Anträge zum gleichen Wechseltermin und verspätet gestellte Anträge sind zurückzuweisen und gelten als nicht gestellt.

B.4.3                 Wird ein Verein oder dessen Tischtennis-Abteilung aufgelöst, so kann eine Spielberechtigung für die bisher für diesen Verein spielberechtigten Spieler ab dem Datum der Auflösung jederzeit auf Antrag erteilt werden (für den Einsatz in den vier höchsten Spielklassen unter Beachtung von B.3.2). Die Auflösung einer Tischtennis-Abteilung bzw. der Austritt aus dem Mitgliedsverband muss vom Verein schriftlich bestätigt werden.

B.5                       Formvorschriften bei der Einreichung eines Antrags auf Wechsel der Spielberechtigung

B.5.1                 Ein Antrag auf Wechsel der Spielberechtigung ist vom neuen Verein termingemäß an den Mitgliedsverband – schriftlich oder online nach dessen Maßgabe – zu richten, dessen Mitglied der neue Verein ist.

B.5.1.1           Jeder Mitgliedsverband, der Kenntnis davon erlangt, dass ein Antrag auf Wechsel der Spielberechtigung für einen Spieler eines seiner Vereine vorliegt, hat den bisherigen Verein umgehend zum Wechseltermin zu informieren. Bei Wechseln innerhalb seines Verbandsgebiets kann der Mitgliedsverband die direkte termingerechte Information des bisherigen Vereins durch den neuen Verein mittels Übersendung einer Kopie des Antrags vorschreiben.

B.5.1.2           Wird der Wechsel der Spielberechtigung von einem ausländischen Verband zu einem deutschen Verein beantragt, so informiert der Mitgliedsverband das Generalsekretariat des DTTB umgehend zur Einleitung des Genehmigungsverfahrens.

B.5.2                 Aus dem Antrag müssen folgende Angaben ersichtlich sein:

B.5.2.1           Name und Mitgliedsverband des Vereins, für den der Spieler bisher spielberechtigt war,

B.5.2.2           Vor- und Zuname, Geschlecht, Nationalität sowie Geburtsdatum des Spielers,

B.5.2.3           Termin, zu dem der Wechsel der Spielberechtigung wirksam werden soll (Juli oder Januar),

B.5.2.4           Bestätigung des Vereins über die Mitgliedschaft des Spielers im neuen Verein,

B.5.2.5           Bestätigung des Vereins, dass ihm die schriftliche Einverständniserklärung des Spielers (bei Minderjährigen die der gesetzlichen Vertreter) zum Antrag vorliegt, die jederzeit auf Anforderung eingereicht werden muss,

B.5.2.6           Name und ggf. Anschrift des antragstellenden Ver­eins,

B.5.2.7           rechtsverbindliche bzw. elektronische Un­ter­schrift des an­trag­stel­len­den Vereins,

B.5.2.8           Antragsdatum.

B.5.3                 Zur Erlangung der Spielberechtigung für die offiziellen Veranstaltungen sind bei der Antragseinreichung die in B.4.1 genannten Termine zu beachten. Maßgebend für das fristgerechte Absenden (ggf. auch der Kopie) sind das Datum des Poststempels oder des Einlieferungsscheins/Übergabebestätigung oder des Telefax-Empfangsjournals des Antrags oder das Datum der Eingabe in die vom Mitgliedsverband eingerichtete EDV. In Zweifelsfällen ist der antragstellende Verein beweispflichtig. Die Erteilung der Spielberechtigung ist zu versagen, wenn der Antrag (ggf. auch die Kopie) nicht unter Beachtung der in B.4.1 genannten Termine abgesandt/gestellt wird. Sie ist zu versagen bzw. zu entziehen, wenn die in B.5.2.4 geforderte Bestätigung der vorliegenden Unterschriften nicht erbracht werden kann.

B.5.4                 Bei einem Wechsel von Verband zu Verband informiert der aufnehmende Mitgliedsverband umgehend zum Wechseltermin den bisherigen, welcher ebenfalls umgehend seinen Verein informiert.

B.5.5                 Die Erteilung einer Spielberechtigung kann nur verweigert werden, wenn gegen die Bestimmungen des Abschnitt B verstoßen worden ist. Ein solcher Verstoß ist dem für die Erteilung der Spielberechtigung zuständigen Mitgliedsverband mitzuteilen. Ist bei Eingang eines Antrags auf Wechsel der Spielberechtigung durch den bisher zuständigen Mitgliedsverband – ggf. auf Antrag des bisherigen Vereins – gegen den Spieler eine Verbandssperre verhängt, so behält diese Sperre auch nach dem Wechsel der Spielberechtigung uneingeschränkt Gültigkeit. Bei einem Wechsel der Spielberechtigung von Verband zu Verband ist die Sperre jedoch vom bisherigen Mitgliedsverband dem für die Erteilung der Spielberechtigung zuständigen neuen Mitgliedsverband anzuzeigen. Unabhängig von einem sich für den Spieler daraus ergebenden grundsätzlichen Startverbot bis zum Ablauf der Sperre wird jedoch der Wechsel der Spielberechtigung im Sinne von B.4 nicht verhindert.

B.5.6                 Die für die Genehmigung von Ranglisten zuständigen Stellen können die Wechsel/Spielberechtigungen bei den aufnehmenden Verbänden erfragen.

B.5.7                 *Für die Antragstellung auf einen Wechsel der Spielberechtigung gelten im Bereich des FTTB ohne jede Ausnahme die Bestimmungen des Abschnitts B.5 der WO des DTTB in ihrer jeweils gültigen Fassung.

B.5.8                 *Es sind ausschließlich die amtlichen Formulare des FTTB in ihrer jeweils gültigen Fassung zu verwenden.

B.5.9                 *Eine Freigabeverweigerung durch den bisherigen Verein ist nach Eingang eines Antrags auf Wechsel der Spielberechtigung nicht zulässig.

B.6                       Kostenerstattung an den bisherigen Verein bzw. Verband

Eine Kostenerstattung im Zusammenhang mit einem Wechsel der Spielberechtigung findet grundsätzlich nicht statt.

Den Mitgliedsverbänden des DTTB ist es jedoch freigestellt, bei Wechseln innerhalb des Verbandsgebietes eigene Regelungen zu treffen.


B.7                       Aufgabe, Verlust oder Ruhen der Spielberechtigung

Der Spieler verliert automatisch die Spielberechtigung zum Zeitpunkt des Austritts oder Ausschlusses aus dem Verein, für den er bisher spielberechtigt war.

In beiden Fällen ist der Verein verpflichtet, dies innerhalb von 8 Tagen nach Inkrafttreten des Entschlusses bzw. Beschlusses seinem Mitgliedsverband mitzuteilen.

Die Spielberechtigung erlischt darüber hinaus, wenn der Verein die Löschung der Spielberechtigung beantragt.

Über einen Antrag auf Wiederaufleben einer gelöschten Spielberechtigung (für den bisherigen Verein) entscheidet der für diesen Verein zuständige Mitgliedsverband. Eine Einsatzberechtigung in den vier höchsten Spielklassen ist nur dann möglich, wenn das Wiederaufleben der Spielberechtigung vor dem 31. Mai des Jahres beantragt worden ist.

Bei einem Wiederaufleben der Spielberechtigung aufgrund einer erneut erteilten Aufenthaltsgenehmigung gemäß B.9.3 ist der Spieler sofort einsatzberechtigt.

Soll eine gelöschte Spielberechtigung für einen anderen Verein erteilt werden, so ist ein Antrag auf Wechsel der Spielberechtigung gemäß B.4 und B.5 nötig, wenn sie vor Ablauf von einem Jahr nach dem Erlöschen der Spielberechtigung bzw. nach dem letzten Einsatz (nach Maßgabe des zuständigen Mitgliedsverbands) beantragt wird. Ein Antrag auf Spielberechtigung nach Ablauf von einem Jahr seit der Löschung kommt einem Antrag auf Ersterteilung einer Spielberechtigung gleich.

B.8                       Rechtsmittel und Disziplinarmaßnahmen

Gegen die Entscheidung eines Mitgliedsverbandes (siehe B.2) über

1.      die Erteilung der Spielberechtigung

2.      die Nichterteilung der Spielberechtigung

3.      die Verweigerung der Genehmigung nach B.2.3

ist Beschwerde zulässig.

Entscheidungen sind zu begründen, mit einer Rechtsmittelbelehrung zu verbinden und den Beschwerdeberechtigten bekannt zu geben.

Die Beschwerden sind binnen 2 Wochen nach Bekanntgabe der Entscheidung einzureichen. Maßgebend ist der Poststempel.

Zuständig für die Entscheidung über Beschwerden ist der betroffene Mitgliedsverband. Weist der Mitgliedsverband die Beschwerde zurück, so entscheiden – sofern es sich um eine Bundesangelegenheit handelt – auf Einspruch die Rechtsinstanzen des DTTB. Auf die Vorschriften der Geschäftsordnung der Rechtsinstanzen, dessen § 4 Abs. 1 sinngemäß zur Anwendung kommt, wird verwiesen. In allen übrigen Fällen gelten die Bestimmungen des zuständigen Mitgliedsverbandes.

Bundesangelegenheiten sind Entscheidungen im Zusammenhang mit Abschnitt B der WO, soweit Vereine oder Spieler der Bundesligen betroffen sind; Streitfälle im Zusammenhang mit einem Wechsel der Spielberechtigung von Verband zu Verband oder wenn es sich um die Frage einer Spielberechtigung im Zusammenhang mit B.2.3 oder B.5.5 handelt.

Beschwerde- und einspruchsberechtigt sind zu 1.

·      innerhalb des Mitgliedsverbandes dessen Vereine

·      innerhalb der Bundesligen die jeweils betroffenen Vereine.

Beschwerdeberechtigt zu 2. und 3. der die Spielberechtigung beantragende Verein.

Beschwerdeberechtigt zu 1. bis 3. sind darüber hinaus die jeweils betroffenen Mitgliedsverbände sowie die zuständigen Spielleiter.

Die Vereine und Mitgliedsverbände sind in begründeten Fällen verpflichtet, die Interessen ihrer Mitglieder wahrzunehmen.


B.9                       Beschränkung der Spielberechtigung von Ausländern

B.9.1                 Eine Teilnahme am Individual- und Mannschaftsspielbetrieb ist gemäß den nachfolgenden Bestimmungen nur gestattet, wenn die Spielberechtigung (erstmalig auch nach B.2.3) erteilt ist.

B.9.2                 Ausländer können an allen offiziellen Veranstaltungen teilnehmen - ausgenommen an Individualmeisterschaften und Ranglistenturnieren.

Diese Beschränkungen gelten nicht für Ausländer, die

B.9.2.1           bisher noch für keinen ausländischen Verein/Verband eine Spielberechtigung besessen haben;

B.9.2.2            

a)   am 01.01. einer Spielzeit das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet,

b)   ihren ständigen Wohnsitz in Deutschland haben und

c)   keine Spielberechtigung für einen ausländischen Verein/Verband besitzen.

Dies gilt auch für zukünftige Spielzeiten, sofern die Voraussetzungen b) und c) weiter bestehen.

B.9.3                 Eine Spielberechtigung für einen Ausländer darf nur erteilt werden, wenn er sich legal in Deutschland aufhält.

Bei Ausländern, die eine Spielberechtigung in Deutschland beantragen und nicht Berufsspieler im Sinne von § 7 Beschäftigungsverordnung sind, ist ein Aufenthaltstitel nach dem Aufenthaltsgesetz sowie die Bestätigung des jeweiligen Spielers und des antragstellenden Vereins, dass der Spieler von Seiten des Vereins bzw. von Dritten kein Entgelt oder entgeltliche Leistungen als Tischtennis-Sportler erhält, nachzuweisen. Für die Bestätigung muss das Formular des jeweils zuständigen Mitgliedsverbandes verwendet werden.

Von der Vorlage des Aufenthaltstitels und der Bestätigung sind die Staatsangehörigen der EU-Vollmitgliedsstaaten befreit; dies gilt hinsichtlich der Bestätigung aber nicht für die Staatsangehörigen der EU-Vollmitgliedsstaaten Estland, Lettland, Litauen, Polen, Slowakei, Slowenien, Tschechien und Ungarn. Die Spielberechtigung erlischt mit dem Ablauf der Aufenthaltsgenehmigung, sofern der Aufenthalt genehmigungspflichtig ist.

Die Umsetzung dieser Bestimmung hinsichtlich der in B.9.2.1 WO genannten Ausländer obliegt den Mitgliedsverbänden.

Bei allen offiziellen Meisterschafts- und Pokalspielen ist die Einsatzberechtigung auf einen Ausländer pro Mannschaft beschränkt. Die Mitgliedsverbände sind berechtigt, für die Spielklassen unterhalb der Oberligen den gleichzeitigen Einsatz von mehr als nur einem Ausländer pro Mannschaft zuzulassen.

Spieler ohne deutsche Staatsangehörigkeit gelten in allen Spielklassen hinsichtlich ihrer Einsatzberechtigung dann nicht als Ausländer, wenn sie

a)   bisher noch für keinen ausländischen Verband/Verein eine Spielberechtigung besessen haben, oder

b)   die Staatsangehörigkeit eines Staates besitzen, dessen Tischtennis-Verband Mitglied der ETTU ist, oder

c)   die Staatsangehörigkeit eines Vollmitgliedes der EU oder eines assoziierten Staates der EU besitzen.