Betrugswarnung - Zahlungsaufforderung „Verstoß gegen das Geldwäschegesetz“

Geschrieben am 28.01.2020

Sehr geehrte Damen und Herren,

in Ergänzung unseres Rundschreibens informieren wir darüber, dass ein Verein mit dem Namen „Organisation Transparenzregister e.V.“ derzeit bundesweit Sportvereine anschreibt (Muster siehe unten) und sie auffordert, Angaben zur Eintragung in ein Register zu machen. Obwohl gemeinnützige Vereine seit Beginn 2020 von der Gebührenzahlung befreit werden können (vgl. das Rundschreiben vom 22. Januar 2020), verlangt diese Organisation für ihre Dienste einen Betrag in Höhe von 49,00 Euro.

Bitte warnen Sie Ihre Vereine davor, auf dieses Schreiben zu reagieren und diese „Gebühr“ zu bezahlen. Alleine der Bundesanzeiger Verlag ist für die Führung des Transparenzregisters zuständig

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