Antrag auf Kurzarbeitergeld bei der Bundesagentur für Arbeit

Geschrieben am 20.03.2020


Der Landessportbund Bremen informiert: Anzeige über Arbeitsausfall bei der Bundesagentur für Arbeit - Anmeldung/Antrag Kurzarbeitergeld:

wir haben den Kontakt zu der Bundesagentur für Arbeit gesucht und bitten die nachstehenden und anliegenden Informationen einzusehen.

Von telefonischen Nachfragen bei der Agentur für Arbeit bitten wir aktuell abzusehen, da die Agentur für Arbeit aufgrund der hohen Nachfrage zunächst die Anträge für das Kurzarbeitergeld sammelt und sukzessiv abarbeiten wird. Zum Bearbeitungsverfahren: Jeder betroffene Verein muss eigenständig handeln. Die in der Anlage angefügte Anzeige muss ausgefüllt und unterschrieben per E-Mail an die nachstehende E-Mail Adresse zurückgesendet werden.

Die Beantragung von KUG erfolgt in einem zweistufigen Verfahren. Zuerst wird der Arbeitsausfall von dem Arbeitgeber angezeigt, woraufhin der Betrieb von der Agentur einen Bescheid erhält. Im Nachhinein muss der Arbeitgeber das KUG mit dem KUG-Leistungsantrag beantragen. Anschließend wird das KUG ausgezahlt.

 

  1. 1.     Schritt - Anzeige von Kurzarbeit
  • Wichtig ist zunächst die schriftliche Anzeige über Kurzarbeit. Diese kann sich nur auf eine Betriebsabteilung oder auf den gesamten Betrieb beziehen. Den Vordruck hierzu findet man als Link unter: https://www.arbeitsagentur.de/datei/anzeige-kug101_ba013134.pdf oder in der Anlage. Die Anzeige über Kurzarbeit muss per E-Mail an folgende Adresse: Bremen-Bremerhaven.031-OS@arbeitsagentur.de geschickt werden, oder per Post an Agentur für Arbeit Bremen-Bremerhaven, Team 031, 28363 Bremen
  1. 2.     Fristwahrung
  1. 3.     Schritt - Antrag auf Kurzarbeitergeld
  • Der KUG-Leistungsantrag (Link) ist innerhalb einer Ausschlussfrist von 3 Monaten zu stellen. Die Frist beginnt mit Ablauf des Kalendermonats, für den das KUG beantragt wird.

Alle weiteren Informationen zum Kurzarbeitergeld sind unter folgendem Link hinterlegt: https://www.arbeitsagentur.de/unternehmen/finanziell/kurzarbeitergeld-uebersicht-kurzarbeitergeldformen

Unter dem Button „Downloads“ befindet sich das Merkblatt für Vereine als Arbeitgeber (8a), aber auch das Merkblatt (8b) für die Arbeitnehmer/innen des Vereins. (auch unter: https://www.arbeitsagentur.de/unternehmen/download-center-unternehmen#1478809583120)

Um Details zu Unterlagen und Ausfüllhilfe zu finden, bitte „Hinweise zum Antragsverfahren“ anwählen.

Über die Kurzarbeit hinaus könnten ggfs. auch weitergehende Unterstützungsangebote von Interesse sein: www.kfw.de und www.bab-bremen.de

Wir hoffen mit diesen Informationen zunächst weitergeholfen zu haben und stehen für Fragen weiterhin gerne zur Verfügung.

Formular Anzeige über Arbeistausfall>>>

Einverständniserklärung>>>

 

Mit freundlichen und sportlichen Grüßen

Karoline Müller
Geschäftsführerin

Landessportbund Bremen e.V.
Hutfilterstraße 16-18
28195 Bremen
Tel. 0421 / 7 92 87-12

k.mueller@lsb-bremen.de
www.lsb-bremen.de
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