Welttischtennistag 06. April 2020

Geschrieben am 05.04.2020

Gemeinsam rein – gemeinsam raus (Angela Merkel am 01.  April 2020 im TV)

Bei allen düsteren Szenarien, virologischen Modellen und apokalyptischen Visionen hat mich ein Terminus besonders berührt:  Der -vom Bundesverfassungsgericht erstmals 1958 erwähnte- und jetzt von allen propagierte   Verhältnismäßigkeitsgrundsatz.

Danach ist ein Handeln verhältnismäßig, wenn es GEEIGNET, ERFORDERLICH und ANGEMESSEN ist.

Man kennt den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz aus dem Vertragsrecht, wo er in der Regelung von Treu und Glauben eine gesetzliche Regelung Grundlage erfahren hat.  

Im Arbeitsrecht findet er Anwendung bei einer Kündigung und auch jetzt in der Krise unterliegt jedes staatliches Handeln (vom Gesetz bis zur Rechtsverordnung) diesem Prinzip. Ein jeder kann seine Handlungen imAlltagsleben selbst nach dem GEA-Muster überprüfen. Lohnt sich !

Abgeleitet aus dem grundgesetzlichen Rechtsstaatsprinzip geht es schlichtweg um eine Gerechtigkeitsidee: Die Freiheit der Bürger darf nur insoweit eingeschränkt werden wie es zum Schutz des öffentlichen Interesses unerlässlich ist. Nun kann sich jedermann überlegen, ob die eine oder andere Maßnahme tatsächlich verhältnismäßig ist (langfristig sicher nicht).

Aber aufgepasst: Wir befinden uns nicht im Krieg, weder im völkerrechtlichen noch im tatsächlichen Sinne. Man sollte diesen Begriff nicht benutzen, um die Gesellschaft zusammenzuschweißen, die von einem „äußeren Feind“ bedroht wird. Demzufolge darf die Rechtsordnung nicht suspendiert werden. 

Auch im Sport ist Nachdenken gefragt. Das Credo: „Not kennt kein Gebot“ oder „Jetzt ist die Stunde der Exekutive“ ist gefährlich. Zwar hat der DTTB den Spielbetrieb und die Saison im Tischtennis konsequenterweise beendet (ebenso wie Basketball, Volleyball oder Badminton); allerdings scheinen die Fußball-Fürsten einen Sonderweg einschlagen zu wollen: FIFA-Präsident Infantino beschwört noch im April das „Durchhaltevermögen“ der italienischen Sportwelt ! Geht´s noch?

Eine „LEX Fußball“ wird scheitern (ebenso im Handball). Zwar herrscht der Tenor „Geld regiert die Welt“; aber wenn der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz gelten soll, weshalb nicht auch Art.3 des Grundgesetzes, der immerhin Gleichbehandlung und Gleichberechtigung garantieren soll (auch im Sport).

Wie sagt der Virologe, wenn er mit einem Politiker über Corona spricht:

Gemeinsam rein – gemeinsam drin

(das ist dramatisch)

Yan und Yin.

 

(Rudolf Alfani)