Information zur neuen Corona Verordnung

Geschrieben am 15.01.2021

Der Landessportbund informiert: Information zur neuen Corona Verordnung

Seit Montag, den 11.01.2021 gelten die vom Senat beschlossenen Verschärfungen im Rahmen der Corona-Verordnung. Die 23. Corona-Verordnung sind hier zu finden:  

https://www.gesetzblatt.bremen.de/fastmedia/218/2020_12_15_GBl_Nr_0156_signed.pdf.

Diese wird seit heute durch eine Änderungsverordnung erweitert. Die Änderungsverordnung ist über den folgenden Link einzusehen:

https://www.gesetzblatt.bremen.de/fastmedia/218/2021_01_08_GBl_Nr_0004_signed.pdf.

Die Regelungen für den Sport bleiben trotz der Verschärfungen unverändert. Sport ist auch weiterhin nur als Individualsport allein, zu zweit oder mit dem eigenen Hausstand möglich.

Da uns bereits über das Wochenende Fragen zu den neuen Corona-Maßnahmen erreicht haben, möchten wir nach Rücksprache mit dem Bremer Gesundheitsamt folgende Empfehlungen aussprechen:

Umgang mit Doppeln

Das Doppelspielen ist infolge der verschärften Kontaktbeschränkungen sportartübergreifend nicht mehr möglich (Ausnahme: alle Spieler kommen aus einem gemeinsamen Haushalt).

Wie zählt der Trainer bzw. die Trainerin?

Hier gilt weiterhin, dass Trainer bzw. Trainerinnen nach Ansicht des LSB zu den aktiv sporttreibenden Personen zählen, wenn sie aktiv eingreifen und Hilfestellungen geben (bspw. beim Turnen). Der Trainer bzw. die Trainerin zählt nicht zu den aktiv Sporttreibenden, wenn ausreichend Abstand zu den Aktiven gewährleistet ist (bspw. beim Tennis außerhalb des Feldes am Netz).

Kindertraining

Auch für Kinder bis 12 Jahre gilt, dass diese nur alleine, zu zweit oder mit dem eigenen Hausstand Sport treiben dürfen. Somit ist kein Kindertraining in Gruppen möglich.

 

Nach jetzigen Stand können die Sporthallen der  Senatorin für Kinder und Bildung sowie des Sportamtes Bremen von Kindertageseinrichtungen für Bewegungsangebote sowie dem Schulsport genutzt werden, soweit das Kohortenprinzip eingehalten wird.

Sollten Sie eine Sporthalle nutzen wollen um z.B. ein Trainingsvideo für Ihre Mitglieder aufzunehmen ist dies zwar möglich, aber informieren Sie vorsorglich den jeweiligen Hausmeister über Ihre Nutzung damit es hier nicht zu Missverständnissen kommt.

Diese Regelungen gelten gemäß der Änderungsverordnung bis zum 31.01.2021.