Wenige Änderungen oder Lockerungen in der neuen Rechtsverordnung

Geschrieben am 18.02.2021

Die neue Rechtsverordnung wurde vor ein paar Tagen veröffentlicht. Viele Änderungen/Lockerungen für den Sportbetrieb gibt es nicht, aber nachstehend zusammengefasst einmal die relevanten Punkte für den Sportbetrieb sowie ein Ausblick auf die anstehenden Osterferien.

Grundsätzlich berufen sich die nachstehenden Informationen auf den jetzigen Stand der aktuellen 24. Rechtsverordnung zur Corona-Pandemie und sollen bis 07.03.2021 gelten.

 

Kaderathletinnen und -athleten sowie den Bereich des Spitzensports

Für Kaderathletinnen und -athleten sowie den Bereich des Spitzensports im Sinne des § 1 Absatz 2 Nummer 2 des Bremischen Sportförderungsgesetzes können im Einzelfall durch schriftliche Genehmigung des Sportamtes Bremen (office@sportamt.bremen.de) Ausnahmen zugelassen werden.

Die bisher erlassenen Sondergenehmigungen seitens des Sportamtes Bremen behalten weiterhin ihre Gültigkeit.

 

Kindertageseinrichtungen und Schulsport

Die Sporthallen der Senatorin für Kinder und Bildung sowie des Sportamtes Bremen können von Kindertageseinrichtungen für Bewegungsangebote sowie dem Schulsport genutzt werden, soweit das Kohortenprinzip eingehalten wird.

 

Individualsport

Individualsport ist allein, zu zweit oder mit dem eigenen Hausstand gestattet. Hierfür stehen in der Regel die Bremer Sporthallen zur Verfügung. Alle Nutzungszeiten müssen im Vorfeld mit uns abgestimmt werden! Eine Anmietungen von zusätzlichen/neuen Nutzungszeiten ist derzeit nicht möglich.

Die Umkleiden und Duschen bleiben weiterhin geschlossen.

 

Ärztlich verordneter Rehabilitationssport

Gemäß der aktuellen Rechtsverordnung ist ab sofort ärztlich verordneter Rehabilitationssport mit bis zu zehn Personen ist zulässig, soweit zwischen den beteiligten Personen der Mindestabstand von 2 Meter eingehalten wird.

Nutzungszeiten müssen im Vorfeld mit uns abgestimmt werden.

 

Nutzungen Osterferien 27.03. – 11.04.2021 / Annahmeschluss 10.03.2021

Natürlich kann derzeit niemand abschätzen ob bzw. unter welchen Bedingungen ein Sportbetrieb Ende März gestattet sein wird. Dennoch wollen wir so gut es geht auf einen möglichen Sportbetrieb vorbereiten.

Gerne nehmen wir Nutzungsanträge für die Ferien an. Ihre Wünsche werden wir erfassen und auch unter Vorbehalt bestätigen. Je nach den weiteren Entwicklungen der Corona-Pandemie sollten Sie sich bewusst sein, dass es passieren kann, dass die Nutzungen kurzfristig abgesagt werden müssen.

Ihre Anträge senden Sie bitte bis zum 10.03.2021 an sporthallenmanagement@lsb-bremen.de.

 

Regelmäßige Feriennutzungen – werden nicht berücksichtigt

Die Nutzungszeiten aus den Formularen der regelmäßigen Feriennutzungen werden wir für die Osterferien nicht automatisch buchen. Sollten Sie diese Zeiten beantragen wollen, teilen Sie und dies bis zum 10.03.2021 mit.

 

Keine Berechnung von Nutzungsterminen

Termine die Sie beantragen und dann auf Grund der Corona-Pandemie doch nicht wahrnehmen wollen/können, werden nicht berechnet sofern Sie diese bei uns stornieren.

Mit freundlichen und sportlichen Grüßen

Jennifer Neßler


Koordinatorin Sporthallenmanagement

Landessportbund Bremen