In Anbetracht der aktuellen Corona-Lage
Die neue Rechtsverordnung wurde vor ein paar Tagen veröffentlicht. Viele Änderungen/Lockerungen für den Sportbetrieb gibt es nicht, aber nachstehend zusammengefasst einmal die relevanten Punkte für den Sportbetrieb sowie ein Ausblick auf die anstehenden Osterferien. Grundsätzlich berufen sich die nachstehenden Informationen auf den jetzigen Stand der aktuellen 24. Rechtsverordnung zur Corona-Pandemie und sollen bis 07.03.2021 gelten. Kaderathletinnen und ...
Es gibt keinen Aufsteiger, keinen Absteiger,
Die Spielzeit wird für ungültig erklärt
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