Weitere Lockerungen ab 21.06.2021 auch für den Tischtennissport

Geschrieben am 24.06.2021

Der Landessportbund Bremen informiert über die neuesten Lockerungen, gültig ab Montag, 21.06.2021:

         

...wie Sie bereits der Presse entnehmen konnten, hat der Bremer Senat eine neue Corona-Verordnung verabschiedet:

Ab Montag, 21. Juni 2021, treten in der Stadtgemeinde Bremen und in der Stadt Bremerhaven die unten aufgeführten Neuerungen in Kraft.

Die 27. Corona-Verordnung finden Sie hier: 27. Corona-Verordnung

Der Landessportbund begrüßt die weitergehenden Lockerungen für den organisierten Sport, die insbesondere im Freien wieder vieles ermöglichen.

Trotz aktuell niedriger Inzidenzzahlen und neu gewonnener Freiheiten appellieren wir an unsere Mitgliedsorganisationen, auch weiterhin verantwortungsvoll und mit dem nötigen Augenmaß mit der Situation umzugehen.

Wir möchten an dieser Stelle zudem darauf hinweisen, dass für alle geplanten Öffnungen immer und grundsätzlich die Beschlüsse des Senats bzw. Magistrats und die jeweils gültige Corona-Verordnung bzw. gültigen Allgemeinverfügungen maßgeblich sind.

Entsprechend gelten ab Montag, 21. Juni 2021, folgende Regelungen für den Sport:

Outdoorsport

Für Sport unter freiem Himmel gelten mit der 27. Corona-Verordnung keinerlei corona-spezifische Beschränkungen mehr.

Eine Kontaktverfolgung ist nicht vorgeschrieben (aber im Hinblick u.a. auf die neue Delta-Mutation empfehlen wird eine Namensliste der teilnehmenden Personen zur Kontaktverfolgung zu führen).

 

Indoorsport

Die Ausübung von Sport in geschlossenen Räumen ist nunmehr mit bis zu 20 Personen ohne Einschränkung möglich, das gilt auch für den Kontaktsport.

Sind mehr als 20 Personen im Raum, muss ein Mindestabstand von zwei Metern zwischen den Sporttreibenden eingehalten werden. Das gilt auch fürs Tanzen in Tanzschulen und Ballettschulen.

Für Kinder und Kindergruppen bis zu einem Alter von 14 Jahren entfallen die jeweiligen Abstandsregelungen.

Nachweislich geimpfte und genesene Personen werden unverändert nicht zum Kreis der Sporttreibenden hinzugezählt.

Anleitungspersonen zählen, sofern sie den Mindestabstand einhalten und nicht ins Sportgeschehen eingreifen, ebenfalls nicht zum Kreis der Sporttreibenden.

Das Hygiene- und Schutzkonzept muss an die jeweiligen Gegebenheiten angepasst werden. Insbesondere das Lüften muss regelmäßig erfolgen.

Eine Aufnahme der Kontaktdaten muss weiterhin erfolgen. Dies ist auch digital möglich.

 

Kaderathlet:innen

Für Kaderathlet:innen sowie den Bereich des Spitzensports können im Einzelfall durch schriftliche Genehmigung des Sportamts Bremen oder des Magistrats der Stadt Bremerhaven Ausnahmen von der Begrenzung der Personenanzahl zugelassen werden. 

Eltern-Kind-Turnen

Beim Eltern-Kind Turnen wird die Anzahl der Eltern zu Grunde gelegt: Das bedeutet, dass maximal 20 Erwachsene und ihre Kinder am Sportangebot teilnehmen dürfen.

Nachweislich geimpfte und genesene Personen sowie Kinder bis einschließlich 14 Jahren werden dabei nicht mit eingerechnet.

 

Veranstaltungen

An Veranstaltungen in Innenräumen dürfen unter Beachtung der Mindestabstände bis zu 250 gleichzeitig anwesende Personen teilnehmen.

-> Es ist für eine ausreichende Lüftung zu sorgen.

-> Wenn der Inzidenzwert von 35 in der jeweiligen Stadtgemeinde überschritten wird, müssen die teilnehmenden Personen bei Veranstaltungen in geschlossenen Räumen vor Beginn der Veranstaltung ein negatives Testergebnis vorlegen.

An Veranstaltungen unter freiem Himmel dürfen unter Beachtung der Mindestabstände nunmehr bis zu 1.000 gleichzeitig anwesende Personen teilnehmen.

-> Sollte der Inzidenzwert von 50 überschritten werden, müssen die teilnehmenden Personen bei Veranstaltungen unter freiem Himmel vor Beginn der Veranstaltung ein negatives Testergebnis vorlegen.

Es muss, unabhängig ob in Innenräumen oder unter freiem Himmel, ein Hygienekonzept vorliegen und eine Namensliste der teilnehmenden Personen zur Kontaktverfolgung geführt werden.

Es besteht die Möglichkeit, bei der zuständigen Ortspolizeibehörde einen Antrag für Veranstaltungen unabhängig von der Anzahl der teilnehmenden Personen zu stellen, wenn ein geeignetes Schutz- und Hygienekonzept vorliegt und eine Namensliste der teilnehmenden Personen zur Kontaktverfolgung geführt wird.

Zudem dürfen Veranstaltungen unter freiem Himmel mit bis zu 100 Personen ohne Einhaltung der Mindestabstände durchgeführt werden, sofern der Inzidenzwert in der jeweiligen Stadtgemeinde unter 35 pro 100.000 Einwohner an sieben Tagen liegt.

-> Die Veranstaltung muss mindestens zwei Tage vorher bei der zuständigen Ortspolizeibehörde angemeldet werden.

-> Der Zugang muss kontrolliert werden und es muss sichergestellt sein, dass nicht mehr als 100 Personen gleichzeitig anwesend sind.

-> Außerdem müssen alle Teilnehmer:innen ein negatives Testergebnis vorlegen.

-> Darüber hinaus muss eine Namensliste zur Kontaktnachverfolgung geführt werden.

Einem negativen Testergebnis wird gleichgestellt: 1. Ein entsprechender Impfnachweis, 2. der Nachweis einer durch PCR-Test bestätigten, nicht mehr als sechs Monate zurückliegenden Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2.

Sperrstunde

Bei der Durchführung von Veranstaltungen oder auch in der Gastronomie entfällt die Sperrstunde.

 

Öffnung von Frei- und Hallenbäder sowie Saunen

Schwimmbäder (Frei- und Hallenbäder) sowie Saunen können generell öffnen.

Voraussetzung ist ein Hygienekonzept, das geeignet ist, die Gefahr einer Infektion mit dem SARS-CoV-2-Virus einzudämmen u.a. durch Maßnahmen zur Einhaltung der Mindestabstände und der Erfassung von Kontaktdaten zur Nachverfolgung.

 

Duschen und Umkleiden

Duschen und Umkleiden können bereits seit 4. Juni 2021 wieder genutzt werden.

Wir bitten um eine verantwortungsvolle Nutzung und empfehlen, dass Umkleiden und Duschen nicht länger als nötig genutzt werden.

Die Einhaltung der Mindestabstände in Innenräumen ist zu beachten.

 

Mund-Nasen-Bedeckung

In den Innenräumen von Arbeits- und Betriebsstätten ist beim Betreten von Verkehrsflächen, wie etwa Eingangsbereich, Treppenhäuser, Flure und Aufzüge sowie im Sanitärbereich und in Warteräumen eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen.

In geschlossenen Räumen, die öffentlich oder im Rahmen eines Besuchs- oder Kundenverkehrs zugänglich sind, ist eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen, sofern der Inzidenzwert von 35 überschritten wird.

 

 Ausübung von Sport in Bremerhaven

In der Stadtgemeinde Bremerhaven können abhängig vom Corona-Inzidenzwert abweichende Regeln für den Vereinssport gelten.

Jeweilige Änderungen werden über eine amtliche Bekanntmachung durch den Bremerhavener Magistrat verkündet.

Die aktuelle Allgemeinverfügung für die Stadt Bremerhaven ist über folgenden Link einzusehen: amtliche Bekanntmachungen

 

Sollten Fragen oder Unklarheiten im Zusammenhang mit der neuen Corona-Verordnung aufkommen, können Sie sich wie immer gerne an uns wenden.

 

Mit freundlichen und sportlichen Grüßen

Andreas Vroom                       Linus Edwards

Präsident                                 Stellv. Geschäftsführer

 

Zusammengefasst: Für den Hallensport gilt ab sofort:

Die Ausübung von Sport in geschlossenen Räumen ist nunmehr mit bis zu 20 Personen ohne Einschränkung möglich, das gilt auch für den Kontaktsport.

Sind mehr als 20 Personen im Raum, muss ein Mindestabstand von zwei Metern zwischen den Sporttreibenden eingehalten werden. Das gilt auch fürs Tanzen in Tanzschulen und Ballettschulen.

Für Kinder und Kindergruppen bis zu einem Alter von 14 Jahren entfallen die jeweiligen Abstandsregelungen.

Nachweislich geimpfte und genesene Personen werden unverändert nicht zum Kreis der Sporttreibenden hinzugezählt.

Anleitungspersonen zählen, sofern sie den Mindestabstand einhalten und nicht ins Sportgeschehen eingreifen, ebenfalls nicht zum Kreis der Sporttreibenden.

Das Hygiene- und Schutzkonzept muss an die jeweiligen Gegebenheiten angepasst werden. Insbesondere das Lüften muss regelmäßig erfolgen.

Eine Aufnahme der Kontaktdaten muss weiterhin erfolgen. Dies ist auch digital möglich.

 

Anträge Sommerferien

Die Absprachen mit den verschiedenen Behörden zwecks Ausweitung bzw. Erleichterungen der Feriennutzungen dauern weiterhin an, daher denken Sie bitte daran uns bis zum 30.06.2021 ihre Anträge zu zuschicken.

Für Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen und sportlichen Grüßen

Jennifer Neßler
Koordinatorin Sporthallenmanagement