Geschrieben am 16.07.2021
Der Bremer Senat beschließt weitere Lockerungen zur Teilnehmeranzahl im Bereich von Veranstaltungen. Die Lockerungen wurden über eine amtliche Bekanntmachung kommuniziert:
Amtliche Bekanntmachung Bremen
Amtliche Bekanntmachung Bremerhaven
Seit dem 09. Juli 2021 gelten folgende Regelungen für Veranstaltungen in Bremen und Bremerhaven:
Veranstaltungen unter freiem Himmel:
Es dürfen Veranstaltungen unter freiem Himmel mit bis zu 250 Personen ohne Einhaltung der Mindestabstände durchgeführt werden, sofern der Inzidenzwert in der jeweiligen Stadtgemeinde an sieben Tagen unter 35 pro 100.000 Einwohner liegt. Die Veranstaltung muss mindestens zwei Tage vorher bei der zuständigen Ortspolizeibehörde angemeldet werden. Der Zugang muss kontrolliert werden und es muss sichergestellt sein, dass nicht mehr als 250 Personen gleichzeitig anwesend sind. Außerdem müssen alle Teilnehmer:innen ein negatives Testergebnis vorlegen und es muss eine Namensliste zur Kontaktnachverfolgung geführt werden.
Ist ein entsprechender Abstand gewährleistet, liegt die Zahl bei maximal 1.000 gleichzeitig zugelassenen
Veranstaltungen in Innenräumen
Veranstaltungen in geschlossenen Räumen sind auch ohne Einhaltung des Mindestabstandes erlaubt, wenn eine gleichzeitige Anwesenheit von mehr als 150Personen ausgeschlossen ist.
An Veranstaltungen in Innenräumen dürfen unter Beachtung der Mindestabstände bis zu 250 gleichzeitig anwesende Personen teilnehmen.
-> Es ist für eine ausreichende Lüftung zu sorgen.
-> Wenn der Inzidenzwert von 35 in der jeweiligen Stadtgemeinde überschritten wird, müssen die teilnehmenden Personen bei Veranstaltungen in geschlossenen Räumen vor Beginn der Veranstaltung ein negatives Testergebnis vorlegen.
Veranstaltungen in geschlossenen Räumen sind mit bis zu 500 gleichzeitig anwesenden Personen erlaubt, wenn ein Abstand von mindestens 1,5 Metern eingehalten wird und wenn im Veranstaltungsraum eine festverbaute Anlage zur Frischluftzufuhr installiert ist.
Veranstaltungen in geschlossenen Räumen, die der Unterhaltung des Publikums dienen (Unterhaltungsveranstaltungen), sind mit bis zu 500 gleichzeitig anwesenden Personen erlaubt, wenn ein Abstand von mindestens einem Meter eingehalten wird. Die Veranstalter müssen in diesem Fall eine festverbaute Anlage zur Frischluftzufuhr. Zudem muss das Hygienekonzept eine Sitzplatzpflicht oder eine vergleichbare Maßnahme zur Einhaltung der Abstandsregeln beinhalten.
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