Weitere Lockerungen für den Sport ab dem 02. August 2021

Geschrieben am 29.07.2021

Daniel Fangmann vom Landessportbund Bremen informormiert über die aktuellen Lockerungen inn der Corona-Krise

Liebe Sportfreundinnen, liebe Sportfreunde,

aufgrund der geringen Inzidenzzahlen hat der Bremer Senat weitere Lockerungen zur Ausübung von Sport beschlossen. Die Lockerungen sind in der neuen Verordnung einsehbar:

 

28. Corona-Verordnung

 

Ab dem 02. August 2021 gelten folgende Regelungen für die Ausübung von Sport und Veranstaltungen in Bremen und Bremerhaven:

 

Ausübung von Sport

Die Gruppengrößenbeschränkung im Indoorbereich entfällt. Abstände müssen bei der Ausübung von Sport nicht eingehalten werden.

Veranstaltungen

Veranstaltungen mit höchstens 25.000 gleichzeitig anwesenden Personen sind unter Einhaltung des Mindestabstands (1,5 Metern), sowie einem Schutz- und Hygienekonzept möglich.

Ab 5.000 gleichzeitig anwesenden Personen ist eine Genehmigung seitens der Ortspolizeibehörde im Einvernehmen mit dem zuständigen Gesundheitsamt notwendig. Alle teilnehmenden Personen müssen einen negatives Testergebnis vorlegen. Eine Ausnahme gibt es für nachweislich vollständig geimpfte und genesene Personen (3G-Prinzip( getestet, geimpft, genesen)).   

Veranstaltungen mit mehr als 500 gleichzeitig anwesenden Personen in geschlossenen Räumen oder unter freiem Himmel mit mehr als 1.000 gleichzeitig anwesenden Personen und jeweils höchstens 5.000 gleichzeitig anwesenden Personen müssen mindestens zwei Tage vor Beginn der zuständigen Ortspolizeibehörde angezeigt werden. Der Mindestabstand muss eingehalten werden.

Veranstaltungen in geschlossenen Räumen sind mit bis zu 500 gleichzeitig anwesenden Personen erlaubt, wenn ein Abstand von mindestens 1,5 Metern eingehalten wird und wenn im Veranstaltungsraum eine festverbaute Anlage zur Frischluftzufuhr installiert ist.

Bei Veranstaltungen unter Einhaltung des Abstandsgebot kann der Abstand auf 1 Meter reduziert werden, wenn eine Sitzplatzpflicht (oder vergleichbare Regelung) angewandt wird. Für Veranstaltungen in geschlossenen Räumen ist dies möglich, wenn eine festverbaute Anlage zur Frischluftzufuhr installiert ist.

Veranstaltungen und sonstige Zusammenkünfte sind auch ohne Einhaltung des Abstandsgebot möglich, wenn in geschlossenen Räumen nicht mehr als 150 Personen und unter freiem Himmel nicht mehr als 250 Personen gleichzeitig anwesend sind. Der Zugang zur Veranstaltung muss kontrolliert werden. Weiterhin muss von allen Personen ein negativer Coronatest vorlegt werden (Ausnahme: nachweislich geimpfte und genesene Personen).

Gerne können Sie uns mitteilen, wenn Sie in diesem Jahr noch größere Veranstaltungen planen und durchführen. Bitte senden Sie uns diese Information an info@lsb-bremen.de.

Weiterhin möchten wir Sie über die folgende Mitteilung der GEMA informieren:

GEMA-Kulanzregelung für Online-Rechte

Mit der zunehmenden Rückkehr zum öffentlichen Leben wird die GEMA die bisher geltende Kulanzregelung für Onlinerechte zum 31.07.2021 beenden. Das heißt, dass ab den 01.08.2021 z.B. das Onlinestreaming auf Webseiten über den aktuellen Tarif VR-OD 10 lizenziert wird. Weitere Informationen zu dem und auch anderen Online-Tarifen finden Sie unter: finden Sie hier: https://www.gema.de/musiknutzer/tarife-formulare/.

Wir freuen uns, dass der Senat weitere Lockerungen beschlossen hat und bitten unsere Mitgliedsorganisationen gleichzeitig, ihre Sportangebote weiterhin verantwortungsvoll mit den erprobten Schutz- und Hygienekonzepten umzusetzen.

Für Fragen stehen wir wie immer gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen und sportlichen Grüßen

Daniel Fangmann
Koordinator für Breiten- und Gesundheitssport

Koordinator für Leistungssport