Corona-Warnstufe 1 wieder ab Freitag, 22. Oktober

Geschrieben am 21.10.2021

Boris Kutschadoff vom Landessportbund Bremen mit aktuellen Informationen zur neuen Corona Warnstufe 1, die Nutzung der Sporthallen ist nur nach der 3-G-Regelung gestattet. Alle Personen müssen geimpft, genesen oder negativ auf das Coronavirus getestet sein.

 

Liebe Sportfreundinnen und Sportfreunde,

ab Freitag, 22. Oktober, gilt in der Stadtgemeinde Bremen wieder die Corona-Warnstufe 1. Der Wechsel der Warnstufe erfolgt über eine amtliche Bekanntmachung, die über den folgenden Link einsehbar ist: Boris Kutschadoff vom Landeesportbund Bremen mit aktuelen Informationen zur neuen Corona Warnstufe 1:

amtliche Bekanntmachungen Bremen - Festlegung der Warnstufe 1 in der Stadtgemeinde Bremen gemäß der 29. Coronaverordnung

Die für das Stufenmodell maßgebliche Corona-Verordnung des Bremer Senats finden Sie hier:

GBl_2021_09_30_Nr_0104 (bremen.de)

Wir möchten an dieser Stelle wie immer darauf hinweisen, dass für alle geplanten Änderungen grundsätzlich die Beschlüsse des Senats bzw. Magistrats und die jeweils gültige Corona-Verordnung bzw. die entsprechenden Allgemeinverfügungen maßgeblich sind.

Durch den Wechsel der Corona-Warnstufe greift für den Indoor-Sport wieder grundsätzlich die 3G-Regel (geimpft, getestet oder genesen).

Ab 22. Oktober gelten in der Stadtgemeinde Bremen folgende Regelungen:

 

Corona-Warnstufe 1 

In Stufe 1 wird empfohlen, einen Abstand von mindestens 1,5 Metern zu anderen Personen einzuhalten. Darüber hinaus werden Hygienemaßnahmen und das Belüften geschlossener Räume empfohlen.

 

Veranstaltungen

Ab Stufe 1 gilt für Veranstaltungen im Innenbereich die 3G-Regelung.

Großveranstaltungen

Veranstaltungen mit mehr als 5.000 gleichzeitig anwesenden Personen bedürfen einer Genehmigung durch die zuständige Ortspolizeibehörde.

Bei Großveranstaltungen gilt die 3G-Regelung mit den bekannten Schutzmaßnahmen.

Beim optionalen 2G-Modell entfallen diese Beschränkungen mit Ausnahme des Hygienekonzepts sowie der Genehmigungspflicht.

Erfassung von Kontaktdaten und Hygienekonzept

Die Erfassung von Kontaktdaten und ein entsprechendes Hygienekonzept sind bei Veranstaltungen weiterhin verpflichtend.

Sport in Innenräumen / 3G-Pflicht

Für die Ausübung von Sport in Innenräumen greift in Corona-Warnstufe 1 grundsätzlich die 3G-Regel.

Das gilt auch für das Betreten von Innenräumen in Sportanlagen (B. Umkleiden), Fitnessstudios usw. sowie für den Bereich der Vereinsgastronomie.

Ausübung von Sport in Bremerhaven

In Bremerhaven gilt abweichend von der Stadtgemeinde Bremen weiterhin die Corona-Warnstufe 2.

Für Fragen steht der Landessportbund wie immer gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen und sportlichen Grüßen

 

Boris Butschkadoff

Referent für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit,

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