Corona Warnstufe 0 ab Freitag in Kraft

Geschrieben am 28.10.2021

Die Nutzung von Sportstätten ist daher ab morgen auch ohne 3G-Nachweis möglich.

Verpflichtend bleibt weiterhin die Kontaktnachverfolgung sowie das Umsetzen von Hygienemaßnahmen.

 

Karoline Müller vom Landessportbund Bremen informiert:

Liebe Sportfreundinnen, liebe Sportfreunde,

ab morgen (29. Oktober 2021) tritt im Sinne der 29. Coronaverordnung die im Stufenmodell verankere Warnstufe 0 in Kraft, die am letzten Dienstag vom Senat beschlossen wurde.

Damit gelten in der Stadtgemeinde Bremen wieder folgende Regelungen:

 

Corona-Warnstufe 0

In Stufe 0 wird ebenfalls wie in Warnstufe 1 empfohlen, einen Abstand von mindestens 1,5 Metern zu anderen Personen einzuhalten. Darüber hinaus werden Hygienemaßnahmen und das Belüften geschlossener Räume empfohlen.

 

Veranstaltungen

In Stufe 0 gilt für Veranstaltungen im Innenbereich keine 3G-Regelung und keine Kapazitätsbeschränkung.

 

Großveranstaltungen

Veranstaltungen mit mehr als 5.000 gleichzeitig anwesenden Personen bedürfen einer Genehmigung durch die zuständige Ortspolizeibehörde.

Bei Großveranstaltungen gilt die 3G-Regelung mit den bekannten Schutzmaßnahmen und eine maximale Personenanzahl von 25.000 Besuchern.

Beim optionalen 2G-Modell entfallen diese Beschränkungen mit Ausnahme des Hygienekonzepts sowie der Genehmigungspflicht.

 

Erfassung von Kontaktdaten und Hygienekonzept

Die Erfassung von Kontaktdaten und ein entsprechendes Hygienekonzept sind bei Veranstaltungen in geschlossenen Räumen weiterhin verpflichtend.

 

Sport in Innenräumen / Wegfall der 3G-Pflicht

Für die Ausübung von Sport in Innenräumen entfällt in Corona-Warnstufe 0 die 3G-Regel.

Das gilt auch für das Betreten von Innenräumen in Sportanlagen (z.B. Umkleiden), Fitnessstudios usw. sowie für den Bereich der Vereinsgastronomie.

 

In Bremerhaven gilt abweichend von der Stadtgemeinde Bremen weiterhin die Corona-Warnstufe 2.

 

 Gerne verweisen wir auf die nachstehenden und weiteren Informationen:

 

LSB-Jobbörse

Auf unserer Homepage findet ihr eine Jobbörse für den organisierten Sport in Bremen und Bremerhaven. Wenn bei euch Ausschreibungen laufen, nehmt diese gern als zusätzliche Plattform zur Multiplikation wahr.

 

Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie

Das Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie (vgl. Artikel 15, §5 Aufbauhilfegesetz) ist überraschend verlängert worden, so dass u.a. bereits getroffene Regelungen zur Durchführung von Jahreshauptversammlungen bestehen bleiben. Ebenso bleibt der Vorstand solange im Amt, bis ein Nachfolger bzw. eine Nachfolgerin gewählt werden kann. Die Regelung gilt nunmehr bis zum 31. August Das Originalgesetz ist hier einzusehen.