Landessportbund Bremen mit Korrektur zur Coronaverordnung

Geschrieben am 25.11.2021

Korrektur vom LSB, Stand Montag, 29.11.2021:

Sport im Innenbereich

- ab Warnstufe 1 gilt für die Ausübung von Sport im Innenbereich die 3G-Regel.

- ab Warnstufe 2 gilt für die Ausübung von Sport im Innenbereich die 2G-Regel.

- in Warnstufe 3 gilt für die Ausübung von Sport im Innenbereich weiter die 2G-Regel 

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Der Landessportbund Bremen mit aktuellen Informationen zur Coronaverordnung

Liebe Sportfreundinnen, liebe Sportfreunde,

wie Sie bereits der Presse entnehmen konnten hat der Bremer Senat Änderungen für die 29. Corona-Verordnung beschlossen. Die neuen Regelungen treten bereits morgen (25. November 2021) in Kraft und gelt bis zum 13. Dezember. In der neuen Verordnung wurden die Hospitalisierungswerte angepasst sowie die 2G-Zugangsregelung für Innenräume beschlossen. Die 29. Corona-Verordnung sowie die dritte Änderungsordnung sind über die nachstehenden Links einzusehen:

Coronaverordnung

Änderungsverordnung

Für die Ausübung von Sport gelten im Land Bremen folgende Regelungen:

Die Stadt Bremen befindet sich ab Donnerstag, 25. November und die Stadt Bremerhaven befindet ab Freitag, 26. November, in der neuen Warnstufe 2.

 

Anpassung der Warnstufen

Hospitalisierungsinzidenz von 0 bis  1,5 für Warnstufe 0,

Hospitalisierungsinzidenz von 1,5  bis 3  für Warnstufe 1,

Hospitalisierungsinzidenz von 3 bis  6 für Warnstufe 2,

Hospitalisierungsinzidenz von 6 bis 9 für Warnstufe 3.

Sport im Innenbereich

Ab Warnstufe 1 gilt für die Ausübung von Sport im Innenbereich die 3G-Regel.

Ab Warnstufe 2 gilt für die Ausübung von Sport im Innenbereich die 2G-Regel.

Ab Warnstufe 3 gilt für die Ausübung von Sport im Innenbereich die 2G+-Regel (Genesen oder geimpft und getestet).

Umgang mit der 2G-Regel

Aktuell dürfen nur Personen mit einem Impf- oder Genesennachweis die Innenräume betreten. Ausgenommen sind davon wie bisher Kinder und Jugendliche, die das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet haben bzw. nach Vollendung des 16. Lebensjahres eine Schulbescheinigung vorlegen. Weiterhin dürfen Personen mit einem negativen Testergebnis eintreten, sofern sie keine Schutzimpfung erhalten dürfen (Bescheinigung durch Arzt).

Eine Einsicht und Dokumentation kann wie bisher erfolgen (z.B. datenschutzkonforme Liste mit Impfstatus)

 Umgang mit Übungsleitenden (ehrenamtlich und angestellt)

Aktuell befinden wir uns in Klärung mit den Behörden, ob die 2G Regel auch für ehrenamtliche und/oder angestellte Übungsleitende Trainer/innen gilt.

Weiterhin sind wir in Klärung zu den Themen Nachwuchsleistungssport sowie Teilnahme am Rehabilitationssport. Sobald uns entsprechende und verlässliche Informationen der zuständigen Behörden vorliegen, werden wir darüber informieren.

Mit freundlichen und sportlichen Grüßen

Daniel Fangmann
Koordinator für Breiten- und Gesundheitssport

Koordinator für Leistungssport