Corona-Verordnung: Für den Indoor-Sport gilt in Warnstufe 2 und 3 die 2G-Regel

Geschrieben am 27.12.2021

Der Bremer Senat hat die Corona-Verordnung angepasst. Für den Indoor-Sport gilt weiterhin die 2G-Regel. Im Außenbereich dürfen Personen ohne Corona-Schutzimpfung aufgrund der neuen Kontaktbeschränkungen für Ungeimpfte nur noch mit maximal zwei Personen aus einem weiteren Haushalt Sport ausüben.

Eine Lesefassung der Corona-Verordnung des Bremer Senats ist hier abrufbar. Die 6. Veränderungsordnung finden sie hier. Aktuell befindet sich Bremen in Corona-Warnstufe 2. In Bremerhaven gilt seit 17. Dezember Warnstufe 3. In beiden Warnstufen greift indoor die 2G-Regel. Laut Senat ändert sich an den Regelungen für den Sport trotz der Verschärfungen im privaten Bereich vorerst nichts. Geimpfte und Genesene dürfen auch nach dem 24. Dezember auf dem Sportplatz und in Hallen weiterhin Individual- und Mannschaftssportarten betreiben.

Kontaktbeschränkungen für Ungeimpfte gelten auch beim Sport

Im Rahmen der vierten Änderungsverordnung wurde folgender Paragraph in die Coronaverordnung eingefügt:

· „Ungeimpften Personen sind private Zusammenkünfte und Menschenansammlungen über den eigenen Hausstand hinaus nur mit zwei Personen aus einem weiteren Hausstand erlaubt, wobei Kinder bis zu einem Alter von 14 Jahren und Begleitpersonen von Menschen, die diese aufgrund von Alter, Krankheit, Pflegebedürftigkeit oder Behinderung, benötigen, nicht einzurechnen sind.“

· Der Paragraf gilt laut Behörden nun generell für die Ausübung von Sport. Somit dürfen ungeimpfte Personen im Außenbereich nur noch mit maximal zwei Personen aus einem weiteren Haushalt Sport ausüben. Ausgenommen von dieser Regel sind - sowohl in geschlossenen Räumen als auch unter freiem Himmel - Schüler:innen und Schüler (ab 16 Jahren mit Schulbescheinigung) , Teilnehmende am Rehabilitationssport mit Verordnung sowie Personen, die aus medizinischen Gründen keine Corona-Schutzimpfung erhalten können (Attest nötig).

Umgang mit Übungsleitenden (ehrenamtlich und angestellt)

· Laut einem Schreiben des Bremer Gesundheitsamtes dürfen im Zuge der 2G-Regel nur nachweislich geimpfte oder genesene Personen Umkleideräume und Sporthallen betreten. Dies gilt auch für anleitende Personen. Ausnahmen für ungeimpfte Übungsleiter:innen können demnach nur dann gemacht werden, wenn es sich um Mitarbeiter:innen handelt, die einen festen Arbeitsvertrag abgeschlossen haben und beruflich ihrer Arbeit nachgehen.

Umkleiden und Duschen

· Auch in Umkleiden und Duschen gilt die 2G-Zugangsregelung.

Reithallen

· Das Betreten der Stallgebäude und der Hallen ist unter 3G-Regelungen möglich.

Corona-Warnstufen

· Hospitalisierungsinzidenz von 0 bis 1,5 für Warnstufe 0,

· Hospitalisierungsinzidenz von 1,5 bis 3 für Warnstufe 1,

· Hospitalisierungsinzidenz von 3 bis 6 für Warnstufe 2,

· Hospitalisierungsinzidenz von 6 bis 9 für Warnstufe 3.

 

https://www.lsb-bremen.de/medien/lsb-news/detail/neue-corona-verordnung-fuer-den-indoor-sport-gilt-kuenftig-die-2g-regel