Einstieg in das Mannschaftstraining auf Sportplätzen

Geschrieben am 11.05.2020

Kontaktloses Training soll wieder möglich werden / Senatorin Stahmann: „Weniger staatliche Regulierung bedeutet mehr Eigenverantwortung"

Auf Sportplätzen unter freiem Himmel soll ab morgen auch das Training in der Mannschaft wieder möglich sein. Eine entsprechende Änderung der Allgemeinverfügung für den Sport hat der Senat heute in einer Telefonkonferenz beschlossen. Mannschaftstraining ist danach zulässig, wenn die Hygieneregeln, insbesondere das Abstandsgebot, eingehalten werden, und ausreichend Bewegungsraum für den einzelnen Sportler und die einzelne Sportlerin vorhanden ist. Konkret legt die Allgemeinverfügung zehn Quadratmeter pro Spielerin und Spieler zu Grunde. „Wir müssen große Sportflächen unter freiem Himmel auch für das Training in Mannschaftssportarten nutzen können", sagte Sportsenatorin Anja Stahmann und betonte: „Je mehr wir die staatlich verordneten Beschränkungen lockern, desto mehr Eigenverantwortung ist im Gegenzug gefragt." Alle Öffnungen könnten nur funktionieren, „wenn wir gleichzeitig sicherstellen, dass wir das Infektionsgeschehen damit nicht wieder dramatisch anfachen" mehr>>>