Information zur Testpflicht

Geschrieben am 08.05.2021

Der Landessportbund Bremen informiert aktuell zur Testpflicht:

 

Liebe Sportfreundinnen, liebe Sportfreunde,

 

der Senat hat in seiner Sitzung am 06.05.2021 eine Anpassung der 25. Corona-Verordnung vorgenommen, die bereits ab heute, 07. Mai 2021 ergänzend zur „Bundesnotbremse“ gilt.  Nachstehend können Sie alle aktuell geltenden Verordnungen einsehen:

 

„Bundesnotbremse“

25. Corona-Verordnung

Erste Änderungsverordnung zur 25. Corona-Verordnung

 

In der Änderungsverordnung ist das Testen von Anleitungspersonen bei Kinder- und Jugendsport in Gruppen von bis zu 5 Personen präzisiert worden.

 

Seit heute, 7. Mai 2021, gilt folgende Regelung:

Selbsttests von Anleitungspersonen müssen im Vorfeld und in Anwesenheit einer verantwortlichen oder beauftragten Person durchgeführt werden. Darüber hinaus kann auch ein Test in Testzentren durchgeführt werden.

 

Diesbezüglich sind wir in Klärung, ob tagesaktuelle Tests, wie bspw. im Rahmen des Arbeitsschutzverordnung, auch anerkannt werden können.

 

Im Rahmen der Arbeitsschutzverordnung gilt:

Arbeitnehmer sind ab 10. Mai 2021 verpflichtet,  2 x pro Woche ein Testangebot anzunehmen, wenn sie nicht von zuhause aus arbeiten. 

 

Von der Testpflicht befreit sind:

Personen, die einen Nachweis einer vollständigen Impfung gegen COVID-19 mit einem in der Europäischen Union zugelassenen Impfstoff ab Tag 15 nach der abschließenden Impfung, vorlegen können.

Personen, die einen Nachweis einer durch PCR-Test bestätigten, nicht mehr als sechs Monate zurückliegenden Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 nach dem Ende der Absonderungspflicht, vorlegen können.

 

Die aktualisierte Verordnung des Bremer Senats gilt vorerst bis zum 6. Juni 2021. 

 

Wie Sie bereits der Presse entnehmen konnten, wird der Senat über weitergehende Lockerungen im Bereich Vereinssport erst am kommenden Dienstag beraten.

Der Landessportbund wird Sie über die weiteren Entwicklungen auf dem Laufenden halten.

Sollten Fragen oder Unklarheiten aufkommen, können sie sich wie immer gerne an uns wenden.

 

Mit freundlichen und sportlichen Grüßen


Andreas Vroom         Karoline Müller

Präsident                    Geschäftsführerin

..............................................................................................................................................................

 

 

Landessportbund Bremen e.V.

Karoline Müller

Geschäftsführerin

Hutfilterstraße 16-18
28195 Bremen
Tel. 0421 / 7 92 87-12