Bremer Senat beschließt weitere Lockerungen für den Sport

Geschrieben am 31.05.2021

 

 

 

Daniel Fangmann vom LSB: Bremer Senat beschließt weitere Lockerungen für den Sport

wie Sie bereits der Presse entnehmen konnten, hat der Bremer Senat weitere Lockerungen für den Sport beschlossen. Die Lockerungen gelten bereits ab Montag, 31. Mai 2021, für die Stadtgemeinde Bremen, vorausgesetzt der Inzidenzwert bleibt weiterhin stabil unter 50.

 

Die für die Lockerungen maßgebende Allgemeinverfügung finden Sie hier:

 

https://www.amtliche-bekanntmachungen.bremen.de/de/amtliche_bekanntmachungen/16061

 

Der Landessportbund begrüßt die Lockerungen und freut sich über die positive Berichterstattung in den Medien. Wir möchten an dieser Stelle jedoch wie immer darauf hinweisen, dass für alle geplanten Öffnungen grundsätzlich die Beschlüsse des Senats und die jeweils gültige Corona-Verordnung bzw. gültigen Allgemeinverfügungen maßgeblich sind.

 

Entsprechend gelten ab Montag, 31. Mai, folgende Neuerungen in der Stadtgemeinde Bremen:

 

Indoorsport

Die Ausübung von Sport in geschlossenen Räumen ist mit bis zu 10 Personen oder in Gruppen mit bis zu 20 Kindern und Jugendlichen sowie zwei Anleitungspersonen möglich. Dies gilt auch für Kontaktsport. Nachweislich geimpfte und genesene Personen werden nicht dazu gezählt.

Öffnung vereinseigener Fitnessstudios

Für vereinseigene Fitnessstudios gelten analog die Regeln zum Indoorsport.

Sportliche Veranstaltungen unter freiem Himmel

  • Im Freien sind ab 31. Mai bis zu 250 Zuschauer möglich.

Sportliche Veranstaltungen in geschlossenen Räumen

In geschlossenen Räumen sind ab 31. Mai bis zu 100 Zuschauer möglich, vorausgesetzt die Veranstaltung geht maximal bis 24:00 Uhr.

Ein Schutzkonzept muss vorliegen, welches eine feste Sitzplatzpflicht und die Einhaltung der Abstandsregeln beinhaltet. Dieses muss weiterhin bis zum 13. Juni 2021 enthalten, dass jede Personen ein anerkanntes negatives Testergebnis vorweist. Die Testpflicht gilt ab dem 14. Juni 2021 weiterhin nur, wenn der Inzidenzwert über 35 liegt.

Ein Selbsttest ist möglich, muss jedoch wie bisher unter Aufsicht durchgeführt werden (Ausnahme: siehe geimpfte und genesene Personen).

Öffnung von Freibädern

Freibäder dürfen ab dem 31. Mai für den Publikumsbetrieb geöffnet werden. Informationen, ob damit auch das Schwimmtraining möglich ist, liegen uns noch nicht vor.

Vereinsgastronomie

Die Bewirtung von Gästen ist im Innenbereich bis 23:00 Uhr zulässig. In diesem Fall muss ein entsprechendes Schutzkonzept vorliegen.

Bis zum 13. Juni 2021 muss jeder Gast im Innenbereich ein negatives Testergebnis vorlegen. Die Testpflicht gilt ab dem 14. Juni 2021 weiterhin nur, wenn der Inzidenzwert über 35 liegt.

Ein Selbsttest ist möglich, muss jedoch wie bisher unter Aufsicht durchgeführt werden (Ausnahme: siehe geimpfte und genesene Personen).

„Sonstige Vergnügungsstätten“

Sonstige Vergnügungsstätten dürfen für den Publikumsverkehr sowohl Indoor (bis zu 100 Personen) als auch Outdoor (bis zu 250 Personen) öffnen. Es gelten dafür ebenso die Regelungen für sportliche Veranstaltungen in geschlossenen Räumen bzw. im Freien sowie Abstands- und Hygieneregeln.

Geimpfte und genesene Personen

Geimpfte und genesene Personen können öffentliche und private Sportanlagen ohne jegliche Einschränkung nutzen. Dies gilt auch für den Indoor-Bereich und den Rehabilitationssport. Weitere Informationen erfolgen über das Sporthallenmanagement an die jeweilig zuständigen Hallenbeauftragten.

Geimpfte und genesene Personen sind von der Testpflicht befreit, wenn sie an einer Sportveranstaltung als Zuschauer:in teilnehmen wollen.

Als Nachweis gilt ein anerkannte Impfnachweis (z.B, Impfausweis), wenn der Impfschutz vollständig ist (14 Tage nach der letzten Impfung).

Bei genesenen Personen muss ein PCR-Test vorliegen, der mindestens 28 Tage und maximal 6 Monate zurückliegt.

Ausübung von Sport in der Stadtgemeinde Bremerhaven

In der Stadtgemeinde Bremerhaven können noch abweichende Regeln gelten. Änderungen werden über eine amtliche Bekanntmachung durch den Magistrat verkündet.

 

Wir freuen uns, dass der Senat weitere Lockerungen beschlossen hat und bitten unsere Mitgliedsorganisationen gleichzeitig, ihre Sportangebote weiterhin verantwortungsvoll mit den erprobten Schutz- und Hygienekonzepten umzusetzen. Der Landessportbund wird sich bei weiter sinkenden Inzidenzen auch für weitere Lockerungen einsetzen.

 

Sollten Fragen oder Unklarheiten aufkommen, können Sie sich wie immer gerne an uns wenden.

 

Mit freundlichen und sportlichen Grüßen

Daniel Fangmann
Koordinator für Breiten- und Gesundheitssport

Koordinator für Leistungssport

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Landessportbund Bremen e.V.
Hutfilterstraße 16-18
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Tel. 0421 / 7 92 87-30