Lockerungen und maßgebende Allgemeinverfügung

Geschrieben am 03.06.2021

Daniel Fangmann  Koordinator für Breiten- und Gesundheitssport vom LSB mit Informationen zum Stand der Dinge:

 

Liebe Sportfreundinnen, liebe Sportfreunde,

wie Sie bereits der Presse entnehmen konnten, hat der Bremer Senat aufgrund unseres Einwirkens erneut Lockerungen für den Sport beschlossen. Die Lockerungen gelten ab Freitag, 04. Juni 2021, für die Stadtgemeinde Bremen, vorausgesetzt der Inzidenzwert bleibt weiterhin stabil.

 

Die für die Lockerungen maßgebende Allgemeinverfügung finden Sie hier:

 

https://www.amtliche-bekanntmachungen.bremen.de/de/amtliche_bekanntmachungen/16068

 

Der Landessportbund begrüßt die Lockerungen und freut sich über die positive Berichterstattung in den Medien. Wir möchten an dieser Stelle jedoch wie immer darauf hinweisen, dass für alle geplanten Öffnungen grundsätzlich die Beschlüsse des Senats bzw. Magistrats und die jeweils gültige Corona-Verordnung bzw. gültigen Allgemeinverfügungen maßgeblich sind.

 

Entsprechend gelten ab Freitag, 04. Juni, folgende Neuerungen in der Stadtgemeinde Bremen:

 

Outdoorsport

Im Freien ist die Ausübung von Sport wie folgt möglich:

In Gruppen mit bis zu 30 Personen und zwei Anleitungspersonen. Nicht an der Sportausübung beteiligte Personen bei Wettkämpfen/Testspielen wie z.B. Schiedsrichter:innen, Betreuer:innen sowie nachweislich geimpfte und genesene Personen werden bei der Zählung nicht berücksichtigt.

Kontaktsport ist möglich.

Nach Aussage des Sportamtes Bremen ist Individualsport von der Teilnehmendenanzahl unabhängig möglich, wenn der Mindestabstand 1,5 m (ohne Kontakt) eingehalten wird.

Eine Aufnahme der Kontaktdaten muss weiterhin erfolgen. Dies kann auch digital erfolgen.

Indoorsport

Die Ausübung von Sport in geschlossenen Räumen ist mit bis zu 10 Personen oder in Gruppen mit bis zu 20 Kindern und Jugendlichen sowie zwei Anleitungspersonen möglich. Dies gilt auch für Kontaktsport. Nachweislich geimpfte und genesene Personen werden nicht dazu gezählt.

Nach Aussage des Sportamtes Bremen ist Individualsport von der Teilnehmendenanzahl unabhängig möglich, wenn der Mindestabstand 2 m (ohne Kontakt) eingehalten wird und die Hallen- und Raumkapazität es ermöglicht. Das Hygiene- und Schutzkonzept muss an die Gegebenheiten angepasst werden. Insbesondere das Lüften muss regelmäßig erfolgen.

Eine Aufnahme der Kontaktdaten muss weiterhin erfolgen. Dies kann auch digital erfolgen.

Eltern-Kind-Turnen

Beim Eltern-Kind Turnen wird die Anzahl der Eltern zu Grunde gelegt. Das bedeutet, dass maximal 10 Erwachsene und ihre Kinder am Sportangebot teilnehmen dürfen (im Freien: 30). Nachweislich geimpfte und genesene Personen werden nicht mit eingerechnet.

Öffnung von Freibädern und Schwimmtraining

Schwimmtraining in Freibädern ist analog zu den Regelungen für den Outdoorsport unter Einhaltung der Schutz- und Hygienekonzepte möglich.

Ausübung von Sport in Bremerhaven

In Bremerhaven können noch abweichende Regelungen gelten. Änderungen werden über eine amtliche Bekanntmachung durch den Magistrat verkündet. Weitere Informationen zu Lockerungen in Bremerhaven finden Sie hier 

 

Nutzung von Umkleiden und Duschen>>>

 

Sollten Fragen oder Unklarheiten aufkommen, können Sie sich wie immer gerne an uns wenden.

 

Mit freundlichen und sportlichen Grüßen

Daniel Fangmann
Koordinator für Breiten- und Gesundheitssport

Koordinator für Leistungssport

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Landessportbund Bremen e.V.
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Tel. 0421 / 7 92 87-30