Geschrieben am 19.08.2021
Liebe Sportfreundinnen, liebe Sportfreunde,
wie Sie bereits der Presse entnehmen konnten, hat das Ordnungsamt Bremen als zuständige Behörde im Laufe des heutigen Tages eine Allgemeinverfügung erlassen, mit der die 3-G-Regel (geimpft, genesen, getestet) in Innenräumen gilt. Die Allgemeinverfügung ist unter folgendem Link einzusehen und tritt bereits morgen in Kraft:
Ab Mittwoch, 18.08.2021, gilt in der Stadtgemeinde Bremen für den Zugang zu folgenden Einrichtungen die 3-G-Regel:
Ausübung von Sport in Innenräumen (Ausnahme Schulsport)
Beim Besuch von Fitnessstudios, Schwimmbädern, Sportanlagen (Innen) und sonstigen Vergnügungsstätten in geschlossenen Räumen
Innengastronomie
bei Veranstaltungen und Festen in geschlossenen Räumen
Beim Aufenthalt in Beherbergungsbetrieben (Test bei Anreise und zwei Mal je Woche bei mehrtätigen Aufenthalt)
Ausnahmen von der Nachweispflicht
Ausgenommen von der Nachweispflicht sind Kinder bis zum 14. Lebensjahr.
Anerkennung von Testergebnissen, Genesenen- und Impfnachweis
Als negative Testergebnisse werden PCR-Tests und Antigen-Schnelltests anerkannt, die nicht älter als 24 Stunden sind. Außerdem können in den jeweiligen Einrichtungen vor Ort Selbsttests durchgeführt werden, wenn diese unter Aufsicht einer verantwortlichen Person stattfinden.
Als genesen gelten Personen, die ein positives PCR-Testergebnis vorlegen können, das nicht älter als sechs Monate ist. Geimpfte Personen müssen mittels eines Impfzertifikats nachweisen, dass sie einen vollständigen Impfschutz besitzen. Dieser tritt 14 Tage nach abschließender Impfung ein.
Ausübung von Sport in Bremerhaven
In Bremerhaven können abweichende Regeln gelten. Eine mögliche Allgemeinverfügung zur 3-G-Regel wird voraussichtlich am Donnerstag durch das Ordnungsamt Bremerhaven erlassen.
Für Fragen stehen wir wie immer gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen und sportlichen Grüßen
Daniel Fangmann
Koordinator für Breiten- und Gesundheitssport
Koordinator für Leistungssport
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