Corona Update vom 06.01.2022

Geschrieben am 08.01.2022

Daniel Fangmann vom Landessportbund informiert über die aktuelle Corona-Lage:

Liebe Sportfreundinnen, liebe Sportfreunde,

wie auch zum Ende des letzten Jahres verändert sich die Corona-Lage aktuell sehr schnell. Infolge der steigenden Corona-Infektionszahlen in Verbindung mit der Omikron-Variante hat der Bremer Senat am 06.01.2022 die Einführung einer vierten Warnstufe beschlossen. Die neue Warnstufe tritt am Montag, 10. Januar, in der Stadtgemeinde Bremen in Kraft und umfasst die Ausweitung der 2G+-Regel. Über die folgenden Links können Sie die 29. Corona-Verordnung einsehen. Die 7. Änderungsverordnung sowie eine Lesefassung wird ebenso in Kürze einsehbar sein.

29. Coronaverordnung

7. Änderungsverordnung

Lesefassung der 29. Coronaverordnung

Für die Ausübung von Sport gelten im Land Bremen ab 10. Januar folgende Regelungen:

Die Stadt Bremen befindet sich ab Montag, 10. Januar in der Warnstufe 4 und die Stadt Bremerhaven befindet sich seit Donnerstag, 06. Januar, in der Warnstufe 2.

Anpassung der Warnstufen

Hospitalisierungsinzidenz von 0 bis  1,5 für Warnstufe 0,

Hospitalisierungsinzidenz von 1,5  bis 3  für Warnstufe 1,

Hospitalisierungsinzidenz von 3 bis  6 für Warnstufe 2,

Hospitalisierungsinzidenz von 6 bis 9 für Warnstufe 3,

Hospitalisierungsinzidenz ab 9 für Warnstufe 4.

Sport im Innenbereich

In Ergänzung zu den bereits geltenden Regeln gilt ab Warnstufe 4 für Sport im Innenbereich (ausgenommen Schulsport) die 2G+ Regel. Die 2G+ Regel gilt grundsätzlich für das Betreten von Indoor-Sportanlagen, Fitnessstudios, Schwimmbädern und Kletterhallen sowie für die Vereinsgastronomie und sämtliche Veranstaltungen in geschlossenen Räumen.

 

Sport im Außenbereich

Im Außenbereich ändert sich an den bestehenden Regelungen vorerst nichts. Einschränkungen gibt es ausschließlich für ungeimpfte Personen, die nur mit maximal zwei Personen aus einem weiteren Haushalt Sport ausüben dürfen. Ausgenommen von dieser Regel sind - sowohl in geschlossenen Räumen als auch unter freiem Himmel - Schüler:innen und Schüler (ab 16 Jahren mit Schulbescheinigung).

Für Umkleiden und Duschen gilt in der Warnstufe 4 ebenfalls die 2G+ Regelung.

 

Umgang mit der 2G+ Regelung

Zusätzlich zum 2G-Nachweis muss nun ein aktueller negativer Schnelltest (max. 24 Std. alt) oder PCR-Test (max. 48 Std. alt) vorgelegt werden. Anerkannt sind neben den offiziellen Bürgertests auch Tests aus betrieblichen Testkonzepten. Darüber hinaus ist eine Testung vor Ort unter Aufsicht laut Sportamt weiterhin möglich.

 

Ausnahmen von der Testpflicht im Rahmen der 2G+ Regelung

Ausgenommen von der 2G+ Regelung sind Kinder und Jugendliche bis 18 Jahren. Hier gelten die aktuellen Regelungen für Kinder und Jugendliche.

Personen, die eine Booster-Impfung erhalten haben. Der Zeitpunkt, ab dem geboosterte Personen von der Testpflicht befreit sind, gilt direkt nach der Boosterimpfung.

Zweifachgeimpfte Personen, die nach einem Impfdurchbruch genesen sind.

Zweifachgeimpfte Personen, deren zweite Impfung noch keine drei Monate zurückliegt.

Für Genesene, deren Erkrankung nicht mehr als drei Monate zurückliegt bzw. deren Auffrischimpfung nicht mehr als 3 Monate her ist.

Übungsleitende, die ihre Tätigkeit als Beruf ausüben, fallen weiterhin unter die Regelungen des Arbeitsschutzes (3G)

Teilnehmende am Rehabilitationssport mit Verordnung sowie Personen, die aus medizinischen Gründen keine Corona-Schutzimpfung erhalten können (Attest nötig).

 

Datenschutz- Einhaltung 3G bzw. 2G+-Regelung im Sportbetrieb

Wir verweisen weiterhin auf unsere bisherigen Empfehlungen im Umgang mit Datenschutz hin. Bei der Verarbeitung und Weitergabe von Daten z. B. auf Papierlisten und insbesondere bei elektronischer Speicherung und Verarbeitung (z. B. E-Mail-Weitergabe) muss grundsätzlich das Einverständnis der entsprechenden Person schriftlich eingeholt werden (Unterschrift der jeweiligen Person).

Auf der Einverständniserklärung muss enthalten sein:

1.) Verantwortliche Person (Verein)

2.) Verantwortliche/r Datenschutzbeauftragte/r

3.) Welche Daten werden erhoben (Daten, die verwendet werden, müssen hier eingetragen werden) z.B. Name, Vorname, Kontaktdaten, 3G-Status

4.) Wofür werden die Daten erhoben (genaue Beschreibung)

5.) Einverständniserklärung (z. B. „Ich bin damit einverstanden, dass meine Daten wie oben genannt verwendet werden.“)

6.) Ort, Datum und Unterschrift der Person, deren Daten aufgenommen werden

Die Einwilligung muss freiwillig erfolgen und darf keinen Nachteil mit sich bringen. „Ohne Einwilligung keine Teilnahme“ darf z.B. nicht sein. Die Teilnahme muss auch ohne Einwilligung, etwa durch Vorlage des Impfnachweises erfolgen können.

Weiterhin bitten wir das angehängte Schreiben einzusehen.

Für Fragen stehen wir wie immer gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen und sportlichen Grüßen

Daniel Fangmann
Koordinator für Breiten- und Gesundheitssport

Koordinator für Leistungssport