Aktuelle Informationen zur Corona-Verordnung

Geschrieben am 20.01.2022

Daniel Fangmann vom Landessportbund Bremen mit aktuellen Informationen:

Liebe Sportfreundinnen, liebe Sportfreunde,

wie Sie bereits der Presse entnehmen konnten, hat der Bremer Senat die 30. Corona-Verordnung beschlossen. Die neuen Regeln treten morgen (21. Januar 2022) in Kraft und gelten bis zum 18. Februar 2022. In der neuen Verordnung gibt es eine Anpassung bei der FFP2-Maskenpflicht sowie zur 2G+-Regelung. Bitte beachten Sie auch die Regelungen zu den Veranstaltungen, die bereits ab morgen gelten. Die 30. Corona-Verordnung ist über den nachstehenden Link einzusehen:

Corona-Verordnung

Für die Ausübung von Sport gelten im Land Bremen ab 21. Januar folgende Regelungen:

2G+-Zugangsmodell

Die 2G+ Regel gilt grundsätzlich für das Betreten von Indoor-Sportanlagen, Fitnessstudios, Schwimmbädern und Kletterhallen sowie für die Vereinsgastronomie und sämtliche Veranstaltungen in geschlossenen Räumen. Dies gilt unabhängig von der jeweiligen Corona-Warnstufe bis zum 13.02.2022 im Land Bremen. Die bisherigen Ausnahmen von der Testpflicht im Rahmen der 2G+Regelung gelten weiter.

 

Wichtiger Hinweis zu den Ausnahmen von der Testpflicht bei der 2G+-Regelung

Die Gültigkeit eines Genesenennachweises ist von 6 Monaten auf 3 Monate reduziert worden.

Erst-Impfung mit dem Impfstoff von Johnson & und Johnson (J&J): Nach einer Änderung der Bundesverordnung ist für einen vollständigen Impfschutz eine zweite Impfung notwendig. Es gelten hier nun die gleichen Regeln wie bei den anderen Corona-Impfstoffen:

Impfung: kein ausreichender Impfnachweis

Impfung: Impfschutz 2G-Status (Ausnahme von der Testpflicht, wenn die zweite Impfung nicht mehr als drei Monate zurückliegt)

Impfung: Booster-Impfung (Ausnahme von der Testpflicht)

 

Mund-Nasen-Bedeckung

Personen ab einem Alter von 6 Jahren erfüllen nun auch Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung durch Tragen einer OP-Maske oder einer Maske des Standards KN95/N95, FFP 2 in sonstigen geschlossenen Räumen, wie z.B. Umkleiden oder Fluren (nicht bei der Ausübung von Sport).

 

Veranstaltungen

Ab der Warnstufe 3 sind Großveranstaltungen mit mehr als 1.000 Personen untersagt.

Ab der Warnstufe 4 sind Veranstaltungen mit mehr als 250 Personen in geschlossenen Räumen und mit mehr als 500 Personen unter freiem Himmel untersagt.

Für Fragen stehen wir gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen und sportlichen Grüßen

Daniel Fangmann
Koordinator für Breiten- und Gesundheitssport

Koordinator für Leistungssport