Geschrieben am 11.09.2020
Sporthalle und Umkleidegebäude sowie Außensportanlage
1. Jeder Sportverein muss ein Abstands-und Hygienekonzept erstellen, das von den Übungsleiter*innenauf der Sportanlageauf Verlangen dem Bürger-und Ordnungs-amt vorgezeigt werden kann. Es dürfen nur symptomfreie, nicht infizierte Personen die Sportanlagebetreten.Alle Beteiligten verzichten auf körperliche Begrüßungs-und Jubelrituale und halten ansonsten die üblichen Hygieneregeln ein.
2. Jede Sportgruppe hat für jede Trainingseinheit eine Anwesenheitsliste mit Datum, Uhrzeit des Betretens und des Verlassens der Sportanlage, Namen, Telefon-oder Mailadresse jedes Teilnehmers und der verantwortlichen Person zu führen und diese mind. 3 Wochen aufzubewahren. Dritte dürfen keine Kenntnis von den Daten erhal-ten. Die Listen sind auf Verlangen dem Ordnungsamt auszuhändigen mehr>>>
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