Bundesnotbremse und ihre Auswirkungen auf den organisierten Sportbetrieb

Geschrieben am 25.04.2021

Wie in den Medien bekannt gegeben, wurde das Infektionsschutzgesetz geändert und die „Bundesnotbremse“ zur Eindämmung der Corona-Pandemie eingeführt. Die neue Regelung greift ab einen Corona-Inzidenzwert von 100 und gilt folglich bereits ab Samstag, 24. April, auch für das Land Bremen. 

Die Bundesnotbremse hat auch entsprechende Auswirkungen auf den organisierten Sportbetrieb. Der Landessportbund informiert in einem Schreiben über die in Bremen und Bremerhaven ab dem 24.04.2021 folgende Regeln:

 

Liebe Sportfreundinnen, liebe Sportfreunde,

wie Sie bereits der Presse entnehmen konnten, wurde das Infektionsschutzgesetz geändert und die „Bundesnotbremse“ zur Eindämmung der Corona-Pandemie eingeführt. Die neue Regelung greift ab einen Corona-Inzidenzwert von 100 und gilt folglich bereits ab Samstag, 24. April, auch für das Land Bremen.

 

Das neue Infektionsschutzgesetz ist über den folgenden Link einzusehen:

 

 

Die Bundesnotbremse hat auch entsprechende Auswirkungen auf den organisierten Sportbetrieb. Für die Ausübung von Sport gelten in Bremen und Bremerhaven ab dem 24.04.2021 folgende Regeln:

 

Die Ausübung von Sport generell nur als Individualsport und nur allein, zu zweit oder mit dem eigenen Hausstand erlaubt.

Die Ausübung von Sport ist im Freien nur mit Gruppen von bis zu 5 (bisher 20) Kindern mit einem Alter bis einschließlich 14 Jahren und kontaktfrei und höchstens einer:m Trainerin oder Trainer erlaubt. Für den/die Trainer:in muss ein negativer anerkannter Corona-Test vorliegen, der nicht älter als 24 Stunden ist.

 

Testung des Übungsleitung

Nach Rücksprache mit dem Sportamt ist ein Selbsttest, dessen Ergebnis nicht älter als 24 Stunden sein darf, ausreichend. Wir empfehlen das Testergebnis aufzubewahren, um es auf Anforderung des Ordnungsamtes vorlegen zu können. Selbstverständlich kann auch ein Test in den entsprechenden Testzentren genutzt werden.

 

Mehrere Gruppen auf der Außensportanlage/Freiluftsportanlage

Es können mehrere Gruppen gleichzeitig auf einer Außensport/Freiluftsportanlagen trainieren. Es muss jedoch eine räumliche und zeitliche Trennung der Gruppen erkennbar sein. Beispielsweise durch abgesteckte Markierungen und Pausenzeiten.

 

Durchführung von Rehabilitationssport

Die Durchführung von Rehabilitationssport ist wie bisher (max. 10 Personen) möglich, wenn eine med. Verordnung vorliegt.

 

Kadersport

Die Ausübung des Trainings- und Wettkampfbetrieb für Kaderathletinnen und -athleten bleibt weiterhin möglich. Ausnahmeregelungen müssen wie bisher auch beim Sportamt in Bremen (office@sportamt.bremen.de) oder beim Sportamt Bremerhaven (sportamt@magistrat.bremerhaven.de) beantragt werden.

 

Ausgangssperre ab 22:00 Uhr

Die Wahrnehmung des Sportsangebotes und der Sportausübung ist kein ausreichender Grund um nach 22:00 Uhr den Heimweg anzutreten. Die Sportangebote und die damit verbundene Sportausübung müssen entsprechend geplant werden. Nach Rücksprache mit dem Sportamt Bremen gilt dieses auch für Kaderathletinnen und –athleten.

 

Arbeitsdienste

Nach Rücksprache mit dem Sportamt sind Arbeitsdienste im unter Einhaltung von Hygiene- und Abstandsregeln möglich.

 

Nutzung von öffentlichen Sporthallen

Bitte beachten Sie, dass die Sporthallen des Bildungsressorts möglicherweise durch Schulen anderweitig genutzt werden müssen. Eine separate Information erhalten die betroffenen Vereine und Verbände durch das Sporthallenmanagement.

 

Schwimmbäder

Kadersportlerinnen und –sportler mit Genehmigung ihrem Sport nachkommen, wenn der Betreiber dieses ermöglicht. Schwimmkurse können erst wieder stattfinden, wenn der Präsenzunterricht an Schulen wieder möglich ist.

 

Veranstaltungsplanung und Formate (Indoor- und Outdoor)

Im digitalen Informationstreffen der Sportvereine haben Vereine von Ihren geplanten Events im Sommer berichtet. Wir würden uns freuen, wenn Sie uns mitteilen könnten, was für ein Veranstaltungsformat (Indoor- oder Outdoor) Sie planen und an welchem Termin dieses stattfinden soll. Gerne können Sie dazu Ihr Konzept anhängen und an k.mueller@lsb-bremen.de senden.

 

Bitte aktualisieren Sie Ihr entsprechendes Hygienekonzept, damit Sie dieses auf Aufforderung des Ordnungsamtes vorlegen können.

 

Der Landessportbund bedauert die neuerlichen Einschränkungen für den organisierten Sport und hätte sich gerade im Bereich Outdoor-Sport mehr Möglichkeiten für die Vereine gewünscht. Gleichwohl blicken wir positiv nach vorne und appellieren an unsere Mitgliedsorganisationen, auch weiterhin verantwortungsvoll und umsichtig mit der Situation umzugehen.

 

Wir werden Sie über die weiteren Entwicklungen auf dem Laufenden halten. Sollten Fragen oder Unklarheiten aufkommen, können sie sich wie immer gerne an uns wenden.

 

Mit freundlichen und sportlichen Grüßen


Andreas Vroom         Karoline Müller

Präsident                    Geschäftsführerin

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Landessportbund Bremen e.V.

Karoline Müller

Geschäftsführerin

Hutfilterstraße 16-18
28195 Bremen
Tel. 0421 / 7 92 87-12