Gemeinsame Aufgaben des gesamten Jugendauschusses

Der Jugendausschuss ist in seiner Gesamtheit zuständig für:

-die Erschließung zusätzlicher Finanzquellen zur Förderung der Jugendarbeit,

-die Überwachung und Planung der für die Jugendarbeit vorgesehenen Ausgaben, einschließlich der Erstellung eines Finanzplans für das jeweilige Kalenderjahr,

-Vertretung der Jugendinteressen gegenüber den entsprechenden Gremien der TT-Verbände, gegenüber der Bremer Sportjugend und zuständigen Behörden und Organisationen der Jugendarbeit

-die Durchführung und Auswertung von Verbandsveranstaltungen, sowie Organisation und Ausrichtung von Veranstaltungen des DTTB und NTTV, die im Verbandsgebiet stattfinden

-die Benennung der Kadertrainerinnen und Kadertrainer,

-die Nominierung der Jugendlichen für überregionale Wettkämpfe

Der Jugendausschuss kann sich für die Bewältigung seiner Aufgaben in eigener Verantwortung für Teilbereiche Richtlinien geben und Arbeitsausschüsse bilden.