Geschrieben am 14.10.2021
Daniel Fangmann vom Landessportbund informiert:
Liebe Sportfreundinnen, liebe Sportfreunde,
wie Sie bereits der Presse entnehmen können gilt ab Donnerstag, 14. Oktober 2021, in der Stadtgemeinde Bremen die Corona-Warnstufe 0. Der Wechsel der Warnstufe erfolgt über eine amtliche Bekanntmachung, die Sie über den folgenden Link einsehen können, sobald sie online ist:
Wir möchten an dieser Stelle wie immer darauf hinweisen, dass für alle geplanten Öffnungen grundsätzlich die Beschlüsse des Senats bzw. Magistrats und die jeweils gültige Corona-Verordnung bzw. die entsprechenden Allgemeinverfügungen maßgeblich sind.
Ab 14. Oktober gelten in der Stadtgemeinde Bremen folgende Regelungen:
Stufe 0
In der Stufe 0 wird empfohlen, einen Abstand von mindestens 1,5 Metern zu anderen Personen einzuhalten. Darüber hinaus werden Hygienemaßnahmen und das Belüften geschlossener Räume empfohlen.
Veranstaltungen
In der Stufe 0 gibt es keine Kapazitätsbeschränkungen für Veranstaltungen.
Erfassung von Kontaktdaten und Hygienekonzept
Die Erfassung von Kontaktdaten ist in geschlossenen Räumen weiterhin verpflichtend. Auch für Veranstaltungen unter freiem Himmel empfehlen wir weiterhin die Erfassung der Kontaktdaten.
Großveranstaltungen
Veranstaltungen mit mehr als 5.000 gleichzeitig anwesenden Personen bedürfen einer Genehmigung durch die zuständige Ortspolizeibehörde.
Es gilt die 3G-Regelung und eine maximale Personenanzahl von 25.000.
Beim optionalen 2G-Modell entfallen diese Beschränkungen mit Ausnahme des Hygienekonzepts sowie der Genehmigungspflicht.
Sport in Innenräumen / 3G-Pflicht
Die Ausübung von Sport in Innenräumen ist in Stufe 0 ohne 3G möglich.
Weiterhin entfällt 3G in Stufe 0 auch für das Betreten von Innenräumen in Sportanlagen (z.B. Umkleiden), Fitnessstudios und den Bereich Vereinsgastronomie.
Ausübung von Sport in Bremerhaven
In Bremerhaven gilt abweichend von der Stadtgemeinde Bremen weiterhin die Corona-Warnstufe 2.
Trotz der Heruntersetzung der Corona-Warnstufe in der Stadtgemeine Bremen möchten wir unsere Mitgliedsorganisationen auch weiterhin um einen verantwortungsvollen Umgang mit den Lockerungen bitten.
Für Fragen steht der Landessportbund wie immer gerne zur Verfügung
Mit freundlichen und sportlichen Grüßen
Daniel Fangmann
Koordinator für Breiten- und Gesundheitssport
Koordinator für Leistungssport
Die Nutzung von Sportstätten ist also ab sofort auch ohne 3G-Nachweis möglich.
Verpflichtend bleibt weiterhin die Kontaktnachverfolgung sowie das Umsetzen von Hygienemaßnahmen.
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