Landessportbund: Lockerungen im Sport-nicht für Tischtennis

Geschrieben am 09.03.2021

Für den Bremer Tischtennissport bleibt es wie gehabt:

„Für die Nutzung der Sporthallen sind heute keine Lockerungen in Kraft getreten.

Die Sporthallen stehen daher weiterhin nur für den Individualsport allein, zu zweit oder mit dem eigenen Hausstand zur Verfügung“

Übersicht der gesperrten Sporthallen >>>

 

Hier nun die aktuelle Nachricht von Frau Müller, Landessportbund Bremen:

Bund und Länder haben in ihrer jüngsten Videoschaltkonferenz erste, vorsichtige Lockerungen im Breitensport beschlossen. Die Umsetzung der Lockerungen ist Ländersache und erfolgt auf Basis eines inzidenzbasierten Stufenplans. Wir freuen uns über die positive Berichterstattung in den Medien, möchten an dieser Stelle jedoch darauf verweisen, dass die Beschlüsse des Senats und die gültige Corona-Verordnung maßgeblich sind.

 

Da die geplanten Lockerungen für den Vereinssport in hohem Maße vom Corona-Infektionsgeschehen und dem jeweiligen Inzidenzwert abhängig sind, appellieren wir an dieser Stelle noch einmal eindringlich an unsere Mitgliedsorganisationen, die Hygiene- und Pandemiekonzepte sowie die behördlichen Auflagen zum Infektionsschutz auch in Zukunft penibel einzuhalten und die beteiligten Übungsleitenden und Sportler/innen entsprechend zu sensibilisieren.

 

Die Einhaltung der Corona-Regeln ist elementar und bildet die Grundlage für die Wiederaufnahme des Sportbetriebs. Wichtig in diesem Zusammenhang: Sollten die Infektionszahlen in Zukunft wieder über die festgelegten Grenzwerte steigen, käme es infolge der eingebauten „Notbremsen“ des Stufenplans zu einem erneuten Lockdown.

 

Bezugnehmend auf die heute vom Bremer Senat verabschiedete Coronaverordnung möchten wir Sie über die neuen Regelungen zum Sporttreiben in Bremen und Bremerhaven informieren.

 

Die zweite Änderungsverordnung ist auf der folgenden Seite einsehbar und tritt am Montag, 8. März, in Kraft:

 

 

Konkret gilt für Bremen-Stadt:

 

Ausübung von Sport mit zwei Haushalten, aber maximal 5 Personen

Es können zwei Haushalte, aber maximal 5 Personen gemeinsam Sport im Freien ausüben.

Indoor können wie bisher auch 2 Personen oder ein gemeinsamer Hausstand Sport als Individualsport betreiben. 

 

Sport mit Kindern bis einschließlich 14 Jahren in Gruppen

Darüber hinaus kann Training mit Kindern in Gruppen von bis zu 20 Personen (exklusive Trainer:in) outdoor durchgeführt werden. Es dürfen maximal zwei Trainer:in eine Gruppe betreuen. Im Rahmen des Trainings müssen jeweils die Kontaktdaten erfasst werden.

 

Rehasport und Regelungen für Kaderathletinnen und -athleten sowie den Bereich des Spitzensports

Die Regelungen für die Ausübung des Rehabilitationssport mit medizinischer Verordnung bleiben bestehen. Ebenso bleiben die Regelungen für Kaderathletinnen und- athleten sowie den Bereich des Spitzensports unberührt.

 

Ausübung von Sport in Bremerhaven

Für die Stadt Bremerhaven können wir zum jetzigen Zeitpunkt keine Aussagen tätigen, da die Verhandlungen über mögliche Lockerungen aktuell noch andauern.

 

Allgemeine Empfehlungen

Trotz der neuen Möglichkeiten zum Sporttreiben steht der Gesundheitsschutz weiterhin im Vordergrund. Daher bitten wir unsere Mitgliedsorganisationen, ihre Sportangebote - wie bisher geschehen - verantwortungsvoll umzusetzen. Das bedeutet, dass sowohl Kinder als auch Übungsleitende mit Erkältungssymptomen nicht am Training teilnehmen sollten. Ebenso bitten wir folgende Empfehlungen einzusehen:

 

  • Bei längerer Nicht-Nutzung von Wasserleitungen steigt Gefahr von Legionellenbildung. Informationen dazu können Sie hier einsehen.
  • Nutzung der bereits erprobten Hygienekonzepte und ggf. Anpassung an die jeweilige Situation.
  • Arbeitsdienste dürften unter Einhaltung des Abstandsgebots wie bisher erlaubt sein.
  • Mögliche weitere Regelungen für die Bezirkssportanlagen und für öffentliche Turnhallen (Sportamt und Bildungsbehörde) gilt es zu beachten.

 

Der neue Stufenplan für den organisierten Sport eröffnet eine Perspektive, so dass sich die Vereine nun auf die jeweiligen Schritte vorbereiten können. Wir werden Sie über die weiteren Entwicklungen auf dem Laufenden halten. Sollten im Rahmen der neuen Corona-Verordnung des Bremer Senats Fragen oder Unklarheiten aufkommen, können sie sich gerne an den Landessportbund  Bremen wenden.

 

Weitere Informationen aus dem LSB zum Transparenzregister und zum Ehrenamtsfreibetrag

Wir möchten Sie bitten, die angehängten Schreiben des Deutschen Olympischen Sportbundes zum Transparenzregister und zum Ehrenamtsfreibetrag einzusehen.

 

Mit freundlichen und sportlichen Grüßen


Andreas Vroom           Karoline Müller

Präsident                    Geschäftsführerin

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Landessportbund Bremen e.V.

Karoline Müller

Geschäftsführerin

Hutfilterstraße 16-18
28195 Bremen
Tel. 0421 / 7 92 87-12